Bruckmühl – In der Oktober-Sitzung des Bruckmühler Marktgemeinderates spielte das bayerische Schafkopf-Kartenspiel eine nicht unbedeutende Nebenrolle. Bei Top 6 „Nutzungsänderung einer Diskothek in eine Spielhalle und zwei Gaststätten an der Wernher-von-Braun-Straße“ ging es um die Frage, wer hat die meisten Trümpfe in der Hand. Gegenspieler war nicht der Antragsteller, sondern das Landratsamt (LRA) Rosenheim.
Finalen Trumpf
ausgespielt
Letzteres spielte seinen finalen Trumpf als vorgesetzte Behörde frei nach dem Schafkopf-Motto aus, „der Ober sticht den Unter“. Entgegen der Sichtweise und Bewertung der Marktgemeinde befürwortete das LRA den Antrag. Nachdem das Bruckmühler Ratsplenum „keine weiteren Trümpfe mehr spielen konnte“, stimmte es dem Änderungsantrag mit einem knappen positiven 12:9 Entscheid letztlich zu.
Rückblick: In der diesjährigen Mai-Sitzung verneinte der Marktausschuss mit einer deutlichen Mehrheit die beantragte Nutzungsänderung. Hierbei stützte er sich in der Sachbewertung auf die Baunutzungsverordnungen der Jahre 1968 und 1977. Beide Rechtsnormen klassifizieren so genannte „kerngebietstypische Spielhallen als sonstige Gewerbebetriebe, die in einem Gewerbegebiet als unzulässig eingestuft werden“. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung war die Spielhallenfläche als „kerngebietsrelevant“ einzustufen. Auch sah sie die Größenordnung der Spielhalle laut entsprechender Gesetzes-Kommentierung mit 220 Quadratmetern im Hinblick auf die Strukturierung der Marktgemeinde als zu überdimensioniert. Dem finalen Votum von Bürgermeister Richard Richter, CSU/PW, „hier sind uns die Hände aufgrund rechtlicher Vorgaben gebunden“, schloss sich das Plenum mit Ausnahme von Hubert Maier, CSU/PW, vor knapp sechs Monaten mit einem 10:1-Entscheid an. Markus Schwinghammer machte es bei der aktuellen Sachlage kurz und knapp. Nach Aussage des Bauamtsangestellten sieht das für die weitere Bearbeitung und Entscheidung zuständige LRA die Genehmigung der bereits existierenden Diskothek als so genannte kerngebietstypische Nutzung. Gleiches gilt nach seiner Bewertung auch für die Zulassung einer künftigen Spielhalle. Fazit des LRA: Somit berührt die geplante Nutzung der ehemaligen Diskothek als Spielhalle nicht den konkreten Gebietscharakter des Gewerbegebietes „Angerbreite“. Gleichzeitig machte es noch deutlich, das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen, falls Letztere weiter an ihrer Ablehnung festhalte. Für Konrad Hammerl, SPD/PU, war die Sache klar, „eine Spielhalle ist was anderes als eine Diskothek, außerdem haben wir davon schon genug, wozu und warum sollten wir noch eine genehmigen, nein“.
Positive
Haltung im Mai
Dies bewertete Hubert Maier, CSU/PW, anders. Er verwies auf seine positive Haltung aus der Mai-Sitzung. „Ich habe damals schon zugestimmt, so ist es auch heute. Eine Diskothek ist auch nicht so toll. Dass, wie befürchtet, von Spielhallen negative Auswirkungen ausgehen, hat sich bis heute nicht bestätigt“.
Ähnlich sah dies Bürgermeister Richard Richter, CSU/PW. Nach seiner Ansicht sind die Hoch-Zeiten der Diskotheken „eh schon vorbei“. Auch hätten die bereits existierenden Spielhallen noch für keine Negativ-Schlagzeilen gesorgt, „somit ja“.
Ohne weiteren Diskussionsbedarf votierten die Räte mit 12:9 Stimmen für den Änderungsantrag der Nutzung. Auch hat sich damit die Schafkopf-Weisheit bestätigt, „der Ober sticht den Unter“.