Bruckmühl – In der jüngsten Oktober-Sitzung des Marktgemeinderates sorgte der Tagesordnungspunkt acht, „Antrag auf Baugenehmigung zur Einzäunung des bestehenden Löschweihers beim Ortsteil Breitenberg“, bei den Anwesenden in der Kulturmühle für teils unverständliches Kopfschütteln. Einige Kommunalräte und Zuschauer hörten den berüchtigten „Amtsschimmel laut wiehern“.
Der Grund für das Unverständnis war ein Hinweis der Versicherungskammer Bayern, dass der Löschweiher im Norden der Marktgemeinde mit einer 1,70 Meter hohen Einzäunung versehen werden müsse.
Fahrlässiger
Verstoß
„Sollte dies nicht geschehen, liegt wegen einer sogenannten Unterlassung aus rechtlichen Gesichtspunkten ein fahrlässiger Verstoß vor“, erklärte der Haftpflichtversicherer der Marktgemeinde. Nach eingehender Sachabwägung stimmte das Plenum dem Antrag mit einem 20:2 Votum zu.
Auch Bürgermeister Richard Richter, CSU/PW, hatte sichtliche Probleme mit dem Tagesordnungspunkt. Der Markt Bruckmühl habe erst kürzlich das 845 Quadratmeter große Gewässer in der Nähe des Ortsteils Breitenberg durch die Abteilung Tiefbau „zweckmäßig und nach dem entsprechenden Nutzungszweck optimal hergerichtet“. „Und jetzt sollen wir diesen schön gestalteten Löschweiher mit einem Zaun einhausen, ich verstehe es einfach nicht“, so der Rathaus-Chef.
Für Georg Pritzl lag das mögliche Problem bei der Wortwahl „Löschweiher“. „Was ist, wenn wir eine Doppelnutzung wie Löschweiher und Fischteich anführen?“, fragte der OLB-Rat. Markus Zehetmaier, Fachbereichsleiter Immobilienwirtschaft/Wirtschaftsförderung, erläuterte, dass dies größere Haftungsprobleme für die Gemeinde und den Bürgermeister persönlich nach sich ziehen könnte. CSU/PW-Rat Hubert Maier wollte wissen, bei welcher Zaunhöhe eine mögliche Haftung des Marktes beginne oder ende. „Ist das bei 1,25 Meter oder 1,50 Meter oder eben 1,70 Meter? Vielleicht geht ja auch eine Lösung mit 1,25 Meter.“
Fraktionskollege Michael Stahuber zeigte sich ebenfalls verwundert über den Antrag. Für den CSU/PW-Rat war wichtig, nach welchen gesetzlichen Vorgaben welche Gewässer eingezäunt werden müssen. „Vielleicht werden wir ja künftig alle Zaunbauer.“
Bauamtsleiter Thomas Brückner stellte klar, dass es sich bei einem Löschweiher um eine bauliche Anlage handelt, die aus rechtlichen Gesichtspunkten zu behandeln und zu beurteilen sei. Das brachte Hubert Maier emotional auf den Plan: „Das könnt ihr mit einem 1,70 Meter Zaun ohne mich machen.“ Wenn ein Zaun eine Unfallgefahr für Kinder minimieren soll, sei dies seiner Meinung nach auch mit einer deutlich geringeren Höhe machbar.
Für Georg Ziegltrum, CSU/PW, „war das Haftungsrecht leider so“. Eine mögliche Einhausung mit einem Bauzaun war für ihn zwar nicht optisch schön, aber zumindest zweckmäßig und kostengünstig.
Grünen-Rat Wolfgang Huber bewertete die Sachlage emotionsloser: „Anscheinend haben wir dies aus rechtlichen Gründen so umzusetzen, Punkt und Aus. Eine weitere Diskussion ist somit müßig.“ Damit endete auch die Sacherörterung. Der Antrag erhielt mit einer deutlichen Mehrheit sein „grünes Licht“.
Somit hat die Marktgemeinde Bruckmühl ihren eigenen Bauantrag genehmigt, der im zweiten Schritt auf dem weiteren behördlichen Verfahrens- und Genehmigungsweg dem Landratsamt Rosenheim zugestellt wird.