Eigentümer müssen Verkehrssicherheit wahren

von Redaktion

Marktgemeinde Bruckmühl ruft Grundbesitzer auf, Sträuche und Bäume entlang von Straßen und Gehwegen zurückzuschneiden

Bruckmühl – Die Marktgemeinde bittet alle Grundbesitzer, ihre Sträucher und Bäume entlang von Gemeindestraßen und -wegen zurückzuschneiden, um das erforderliche Lichtraumprofil freizuhalten. Das Lichtraumprofil (Durchgangs-/ Durchfahrtshöhe) beträgt auf Geh- und Radwegen 2,50 Meter und im Fahrbahnbereich 4,50 Meter. Die seitliche Begrenzung ist die Grundstücksgrenze. Der Eigentümer der Sträucher und Bäume hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Entfernung der in das Lichtraumprofil der Straße ragenden Äste Sorge zu tragen. Bei einem eintretenden Schaden, welcher auf das Hineinreichen von Sträuchern oder Bäumen in das Lichtraumprofil der Straße zurückzuführen ist, hat der Grundstückseigentümer die volle Haftung zu übernehmen. Aus diesem Grund wird auf den Art. 29 Abs. 2 Bayerische Straßen- und Wegeordnung hingewiesen, in dem festgelegt ist, dass Anpflanzungen aller Art nicht angelegt werden dürfen, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Soweit sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer ihre Beseitigung zu dulden. Die Grundstücksbesitzer werden daher gebeten, zu überprüfen, ob durch einen auf ihrem Grundstück vorhandenen Baum, Strauch oder Hecke die Sichtverhältnisse beeinträchtigt werden, ein Verkehrszeichen verdeckt oder der Straßen- oder Fußgängerweg gefährdet wird. Im Gemeindegebiet wurde ebenfalls festgestellt, dass die Vegetation auf den Gehwegen immer mehr zunimmt. Der Markt Bruckmühl möchte Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass die angrenzenden Gehwege von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien sind, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.

Bei Fragen gibt das Ordnungsamt unter Telefon 08062/59260 oder per E-Mail an sarah.bauer@bruckmuehl.de Auskünfte.

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