Zum Artikel „Von Erfolgen und Herausforderungen“ (Lokalteil):
Die Bürgerversammlung war thematisch in drei Teile gegliedert: Bericht des Bürgermeisters, Heiznetz für Bad Aibling und Anträge der Bürger. Im ersten Teil stellte Bürgermeister Schlier mit zahlreichen Power-Point-Folien die Entwicklung Bad Aiblings im Rückblick auf das vergangene Geschäftsjahr dar. Im dritten Teil der Veranstaltung konnte man Fragen oder Anträge zu den vorgetragenen Sachverhalten stellen. Nur, wer die Daten nicht vor sich hat, kann auch nur schwerlich konkrete Fragen dazu stellen. Ich erinnere mich an Bürgerversammlungen, da gab es dafür gedruckte Vorlagen mit den vorgetragenen Daten. Da ich mich für die Belange der Stadt interessiere und den Vortrag des Bürgermeisters in verschiedenen Bereichen nachvollziehen will, habe ich gemäß der Gemeindesatzung folgenden Antrag gestellt: „Die Verwaltung möge die öffentlich vorgetragene Power-Point-Präsentation für kurze Zeit auf der städtischen Website für alle Interessierten zugänglich machen.“ Bürger dürfen laut Gemeindesatzung Anträge stellen! Laut Gemeindesatzung wäre es meiner Meinung nach Aufgabe des Bürgermeisters gewesen, die Anwesenden über meinen Antrag abstimmen zu lassen. Die Aussage des Bürgermeisters: „Sie können sich die Daten aus dem Internet zusammensuchen.“ Das war nicht die feine englische Art. Schließlich sind die Daten von den Verwaltungsmitarbeiten für die Bürgerinformation zusammengestellt worden. Muss man künftig jedem Antragsteller raten: „Rufe selbst das Publikum zur Abstimmung auf, um nicht verwaltungsmäßig ausgebremst zu werden?“ Es gab einige, die spontan meinem Anliegen zugestimmt haben. Bestimmt ist es kein großer Aufwand, den öffentlich vorgetragenen Bericht auf der städtischen Website einsehbar zu machen.
Gerhard Göhring
Bad Aibling