Bruckmühl – Zum 1. Januar 2025 treten neue Grundsteuermessbeträge in Kraft, die zu Veränderungen in der Höhe der Grundsteuer führen werden. Das Steueramt empfiehlt Eigentümern, die Bescheide des Finanzamts zu überprüfen und bei Fehlern direkt Einspruch einzulegen. Laut Angaben des Steueramts hat ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungsfälligkeit.