Ganztagsangebot wird teurer

von Redaktion

Neue Entgelte für Zusatzbetreuung und Mittagessen an den Grundschulen

Ostermünchen – Der Gemeinderat hat über die zukünftige Handhabung des offenen Ganztagsangebots an den beiden gemeindlichen Schulen beraten und eine Erhöhung der Gebühren beschlossen.

Bürgermeister Georg Weigl und Christine Schindlbeck, zuständig für Kindergärten und Kinderkrippen, erläuterten die aktuelle Situation. Das offene Ganztagsangebot wird derzeit an vier Schultagen, von Montag bis Donnerstag, von der Regierung Oberbayern zusammen mit einem gemeindlichen Anteil gefördert. Eltern haben an diesen Tagen Anspruch auf eine kostenfreie Betreuungsmöglichkeit mit Schulbusbeförderung. „Allerdings, und das ist nicht überraschend, besteht auch an Freitagen ein Betreuungsbedarf“, fügte Weigl hinzu. Daher bieten die Gemeinde, als Träger der OGTS Ostermünchen, und das BRK an der OGTS Schönau bedarfsgerechte und kostenpflichtige Zusatzangebote ohne Schulbusbeförderung an Freitagen und in den Ferien an. „Um diese Zusatzbetreuungsangebote, für die es derzeit keine staatliche Förderung gibt, weiterhin kostendeckend anbieten zu können, ist eine gemeinsame Entgeltanpassung zum 1. Januar 2025 angedacht“, erklärte der Bürgermeister und betonte, dass man die Gebühren moderat um zehn Euro erhöhen wolle. Der Vorschlag der Verwaltung für die Freitagsbetreuung sieht vor, pro gebuchtem Ferienbetreuungstag 25 Euro zu berechnen. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat diskussionslos einstimmig zu.

Da die Schulferienbetreuung zentral an der OGTS Schönau vom BRK organisiert und mit den Eltern abgerechnet wird, hat das Rote Kreuz das Entgelt von 18 Euro auf 25 Euro pro Tag neu festgelegt. Seit Dezember 2018 wird das Mittagessen von Oskar Kochhaus aus Forstern an die Schulen der Gemeinde geliefert. Bürgermeister Weigl betonte, dass man mit der Zusammenarbeit und der Qualität zufrieden sei. Gestiegene Betriebskosten machten jedoch auch hier eine neue Preiskalkulation nötig. Seit dem 1. September 2024 ist der Portionspreis auf 4,80 Euro festgelegt. Sowohl der Bürgermeister als auch die Gemeinderäte sahen die neue Preisgestaltung als vernünftige Basis an. ws

Artikel 1 von 11