Wunsch nach Solarpark

von Redaktion

Gemeinderat beschließt Änderung

Ostermünchen – Der Gemeinderat von Tuntenhausen hat jüngst die 30. Änderung des Flächennutzungsplans verabschiedet. Diese betrifft die Flächen des Agri-Solarparks Bach und des Solarparks Bichl.

Bereits Mitte 2023 hatte der Rat die Aufstellung dieser Änderung beschlossen. Die letzte öffentliche Auslegung fand im April und Mai dieses Jahres statt. Dabei ging nur eine Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange ein, konkret von der Bauleitplanung des Landratsamtes Rosenheim. Diese kritisierte, dass kaum eine konkrete Bewertung der ortsplanerischen Geeignetheit der Standorte vorliege.

Die Verwaltung von Tuntenhausen räumte ein, dass ein Standortkonzept zur Steuerung der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Gemeinde noch nicht existiere. Dennoch gebe es, so die Verwaltung, gleich mehrere Gründe, die für die Errichtung einer Freiflächenanlage sprechen. Dazu zählen vor allem die hohe Sonneneinstrahlung auf das Areal, die gute Anbindung beider Flächen an das Straßen- und Wegenetz sowie das Fehlen größerer Wälder oder Gebäude in der näheren Umgebung.

Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme einstimmig zur Kenntnis und beschloss die 30. Teiländerung mit der dazugehörigen Begründung und dem integrierten Umweltbericht. Die Verwaltung wird nun den vorgesehenen Flächennutzungsplan zur Genehmigung beim Landratsamt einreichen.

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