Bad Feilnbach/Bad Aibling – Dass sogenannte „Schrottfahrräder“, die lange ungenutzt abgestellt wurden, irgendwann entfernt werden, zeigte zuletzt die sommerliche „Fahrrad-Tour“ in Bad Aibling. Dabei kontrollierten Bauhofmitarbeiter lange unbewegte Räder, um gegebenenfalls wieder Platz für noch tatsächlich genutzte Drahtesel zu schaffen. Doch wie verhält es sich eigentlich mit Autos, die lange an Ort und Stelle stehen und nicht wieder entfernt werden?
Ohne Kennzeichen dort abgestellt
Fuhr man von Bad Feilnbach über die Staatsstraße nach Bad Aibling, zeigte sich bis vor Kurzem am rechten Fahrbahnrand vor der Autobahnauffahrt noch ein ähnlicher Fall. Dort stand auf einem privaten Stellplatz viele Wochen lang ein wohl fahruntüchtiger VW-Passat.
Doch keiner wusste, wer das Fahrzeug dort abgestellt hatte, geschweige denn, wem es gehört. Am dunkelgrünen Pkw fehlten die Kennzeichen, die Fenster waren zur Hälfte geöffnet und ließen einen Blick ins sichtlich vermüllte Innere zu. Hatte dort also jemand versucht, sein in die Jahre gekommenes Fahrzeug unerlaubt und kostenfrei zu entsorgen?
Der Gemeinde Bad Feilnbach war das abgestellte Auto dort mehr als bekannt. Brisant war das Abstellen des Pkw auch deshalb, da es auf einem Grundstück der Gemeinde stand. Entfernen durfte man das Auto selbst nicht, da die entsprechende Abfallentsorgung nicht Aufgabe der Kommune sei. So führte die Polizei eine Halterabfrage durch. Hierfür wurden entsprechende Hinweise mittels Aufkleber am Fahrzeug angebracht, die dem Halter die Möglichkeit geben sollten, das Auto innerhalb einer Frist zu entfernen.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Auto mit gültiger Zulassung auf einem gebührenfreien Parkplatz steht, wird nicht eingegriffen. Wie etwa die Stadt Bad Aibling dem Mangfall-Boten mitteilte, reagiere man nur dann, wenn am Fahrzeug die Kennzeichen fehlen, es sich um ein „Schrottfahrzeug“ handelt oder die Plakette unkenntlich gemacht wurde. Hierfür werden zunächst besagte Hinweise angebracht, bevor das weitere Vorgehen geklärt wird.
Doch im Bad Feilnbacher Fall ist es nicht beim reinen Schrottauto-Problem geblieben. Zwischenzeitlich hatte dieses nämlich offensichtlich einen völlig falschen Eindruck erweckt und den ein oder anderen Bürger dazu animiert, dort noch mehr Müll abzustellen. So gesellten sich auf der Schotterfläche nach und nach etwa ein alter Bürostuhl oder ein in die Jahre gekommener Fernseher zu dem Auto.
„Leider gibt es immer wieder Leute, die sich von so etwas animieren lassen und ihren Müll dann auch noch dort abstellen“, bedauert Bad Feilnbachs Geschäftsleiter Helge Dethof. Hier müsse dann meist der Bauhof aktiv werden, um die verbotenerweise abgestellten Gegenstände zu entfernen. Völlig unverständlich sei ein solches Verhalten beispielsweise bei dem Fernsehgerät. „Das zu verstehen, fällt mir sehr schwer, zumal die Geräte kostenlos bei den Bauhöfen abgegeben werden können“, so Dethof.
Abgesehen von rechtswidrig abgestellten Autos ohne Kennzeichen ist das unerlaubte Parken generell ein höchst sensibles Thema, welches längst die Justizbehörden in hohem Maße umtreibt. Und welches den Verursachern teuer zu stehen kommen kann. Dies zeigte ein Fall vor knapp zwei Jahren, bei dem ein Stellplatz-Zoff eskalierte und letztlich vor Gericht landete. Damals hatte eine Frau ihr Auto für knapp 20 Minuten auf einem privaten Stellplatz abgestellt. Der Parkplatzbesitzer schaltete einen Anwalt ein und bekam vor Gericht recht. Die Frau musste fast 800 Euro zahlen, die sich aus Kosten der Unterlassungsklage, der Halterermittlung sowie den Gerichts- und Anwaltskosten zusammensetzten.
Polizei sind oft die Hände gebunden
Laut Amtsgericht Rosenheim stellt das Abstellen des Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz eine „Besitzstörung“ dar und der Kläger kann Anspruch auf Unterlassung geltend machen. Der Polizei sind in solchen Fällen oft die Hände gebunden, da sie für den öffentlichen Verkehrsraum zuständig ist und nicht für Privatparkplätze, wie damals ein Sprecher der Polizeiinspektion Bad Aibling erklärte. Ein fremdes Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen versetzen zu lassen, müsse der Stellplatzbesitzer zunächst selbst bezahlen. Danach könne er versuchen, das Geld einzuklagen. Im Falle des Bad Feilnbacher Schrottautos ein schwieriges Unterfangen, da der Halter unbekannt war. Das Schrottauto wurde mittlerweile entfernt.