Entscheidung über Eilantrag noch 2024

Der Eingang des Bayerischen Verwaltungsgerichts an der Bayerstraße in München. Hier wird über den Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sowie über die Klage der Kommune gegen die Nutzungsdauer für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Westerham entschieden. Foto dpa

Der Eingang des Bayerischen Verwaltungsgerichts an der Bayerstraße in München. Hier wird über den Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sowie über die Klage der Kommune gegen die Nutzungsdauer für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Westerham entschieden. Foto dpa

Zeitpunkt über Urteil im Hauptverfahren zur Flüchtlingsunterkunft weiter unklar

von Mathias Weinzierl

Feldkirchen-Westerham – Kommt jetzt Bewegung in den Rechtsstreit um die geplante Wohncontainersiedlung für Flüchtlinge in Westerham für bis zu 160 Personen? Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat nun gegenüber dem Mangfall-Boten zumindest eine Entscheidung zum Eilantrag der Kommune in abse

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Dienstag, 18. August 2026

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