Entscheidung über Eilantrag noch 2024
Der Eingang des Bayerischen Verwaltungsgerichts an der Bayerstraße in München. Hier wird über den Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sowie über die Klage der Kommune gegen die Nutzungsdauer für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Westerham entschieden. Foto dpa
Zeitpunkt über Urteil im Hauptverfahren zur Flüchtlingsunterkunft weiter unklar
Feldkirchen-Westerham – Kommt jetzt Bewegung in den Rechtsstreit um die geplante Wohncontainersiedlung für Flüchtlinge in Westerham für bis zu 160 Personen? Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat nun gegenüber dem Mangfall-Boten zumindest eine Entscheidung zum Eilantrag der Kommune in abse