Feldkirchen-Westerham – Die schmucke Kirche mit dem kleinen Friedhof am Ortseingang. Das imposante Schloss, das der ARD-Serie „Sturm der Liebe“ als Filmkulisse dient. Der sanft-rauschende Goldbach, der sich an den Rändern einiger kleiner Straßen an den idyllischen Wohnhäusern vorbeischlängelt. Der Gemeindeteil Vagen hat durchaus etwas von einem Museumsdorf. Wobei zwei Gebäude im Herzen des Ortes das Erscheinungsbild derzeit deutlich trüben. Und vielen Dorfbewohnern ein Dorn im Auge sind.
Eine verwilderte Rasenfläche, das Dach eines der beiden Häuser dort ist mit einer mintgrünen Plane zur Hälfte abgedeckt, seitlich steht ein kleiner Bauzaun, der wohl verhindern soll, dass Unbefugte in die Gebäude gelangen: Die beiden Anwesen mit den Adressen Lindenstraße 3 und Lindenstraße 5 haben zweifelsohne schon bessere Zeiten gesehen. Und das ist noch vorsichtig ausgedrückt: Es scheint so, als seien die beiden Häuser dem Verfall preisgegeben worden.
Dabei stehen beide Gebäude unter Denkmalschutz. Schließlich handelt es sich bei den Bauwerken um zwei Bauernhäuser mit sogenannter Wiederkehr, einer speziellen Dachart. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) wurden beide Gebäude Anfang des 19. Jahrhunderts als firstgeteilte Doppelanwesen und zweigeschossige Dachsattelbauten errichtet. Sie bestehen jeweils aus einem Wohnteil mit Obergeschoss in Blockbauweise und umlaufender Laube sowie einem Wirtschaftsteil mit holzverschaltem Obergeschoss. Ein Umbau war nach Angaben des BLfD im späten 19. Jahrhundert erfolgt.
Doch was früher ein echter Blickfang war und als kulturelles Gut auch nachfolgenden Generationen erhalten bleiben soll, schlägt den Vagenern nun erheblich aufs Gemüt, wie bei der Ortsbeiratsversammlung Ende Oktober im Vagener Boschnhaus deutlich wurde. Wobei sich die Dorfbewohner nicht nur über den Anblick der Ruinen echauffierten, sondern Sorgen um die Sicherheit zum Ausdruck brachten. „Das ist ja total einsturzgefährdet“, meldete sich beispielsweise ein Vagener zu Wort. „Wer haftet denn da, wenn da mal was passiert?“ Ein weiterer Bürger berichtete ebenfalls von Hinweisen, „dass der Giebel nicht mehr standsicher ist“ und legte der Gemeinde nahe, Kontakt zu den Eigentümern aufzunehmen.
Feldkirchen-Westerhams Bürgermeister Johannes Zistl (OLV), der selbst in Vagen aufgewachsen ist und dort mit seiner Familie lebt, verwies jedoch darauf, dass das Objekt „schwierige Eigentumsverhältnisse“ habe. So müsste sich die Eigentümergemeinschaft zum einen über die Vorhaben dort einig sein, hätte zum anderen aber auch nur die Möglichkeit, „den Ursprungszustand“ wiederherzustellen. Zistl: „Sonst gibt es wohl nur die Möglichkeit, es stehenzulassen, bis es zusammenfällt.“ Aussagen, die Christiane Noisternig (CSU) so nicht unkommentiert lassen wollte. „Es gibt eigentlich einen Erhaltungsschutz“, stellte die Zweite Bürgermeisterin klar. „Die Gebäude einfach so zusammenfallen zu lassen, das ist nicht so einfach.“
Eine Einschätzung, die das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege auf Anfrage des Mangfall-Boten bestätigte. Wobei die Behörde allerdings betont, dass der Ausdruck „Verfallen lassen“ im bayerischen Denkmalschutz nicht vorkomme. Die Formulierungen seien stattdessen positiv gehalten und gäben vor, „dass die Eigentümer von Baudenkmälern ihre Baudenkmäler instand zuhalten, instand zusetzen und vor Gefährdung zu schützen haben, soweit ihnen das zuzumuten ist“, zitiert Katharina Schmid, Sprecherin der Behörde, aus dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG).
Der Zustand der Gebäude in Vagen ist den Behörden nach Angaben von Schmid durchaus bekannt. „Die Behörden, sowohl das BLfD als auch die Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) am Landratsamt Rosenheim, sind mit den Eigentümern in Kontakt“, teilt Schmid gegenüber dem Mangfall-Boten mit. „Es fanden gemeinsame Besprechungen und Ortstermine statt, in deren Folge ein Gebäudeteil notgesichert wurde.“ Etwaige Kontrollen lägen in der Zuständigkeit der UDB. Schmid bestätigt auch, dass mit beiden Bauwerken wohl lange nicht nach Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes umgegangen worden ist, „sodass man umgangssprachlich sicher von einem ,Verfallen lassen‘ sprechen kann.“ Die Behördensprecherin stellt aber auch klar: „Der Vorwurf träfe aber in erster Linie nicht die aktuellen Eigentümer, sondern deren Vorgänger.“ Was aktuell dort getan werden könne und müsse, sei „Gegenstand der laufenden Kontakte mit den aktuellen Eigentümern.“
Eigentümer könnten verpflichtet werden
Und was passiert, wenn Eigentümer ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen? Dann können sie nach Angaben von Schmid „dazu verpflichtet werden, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.“ So sei im Denkmalschutzgesetz geregelt, „dass in einigen Fällen die zuständige UDB Maßnahmen durchführen kann, die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Duldung der Maßnahme verpflichtet werden können und die Kosten zu tragen haben, wenn sie nach Artikel 4 Absatz 2 dazu verpflichtet wären.„
Wobei nicht nur die Denkmalschutzbehörde, sondern auch die Gemeinde mit den Eigentümern in „sehr gutem persönlichem Kontakt“ stehe, wie Karolin Lohwasser, Sprecherin der Kommune, bestätigt. Zudem habe Bürgermeister Zistl, „wie in der Ortsratversammlung versprochen, ein Treffen mit der Behörde in die Wege geleitet, um über deren Wünsche zum Gebäude berichten zu lassen.“ Nähere Angaben zu diesem Termin machte die Gemeinde nicht.