Passt das zur Umgebung?

von Redaktion

Änderungsantrag für „Oberes Heufeld“ abgelehnt

Bruckmühl – „Städtebaulich nicht vertretbar, gerade wegen fehlenden Verkehrsflächen, insbesondere auch für einen Gehweg“ – dieser Beschlussvorlage der gemeindlichen Verwaltung schloss sich der Bruckmühler Marktgemeinderat in seiner November-Sitzung nach eingehender Sachbewertung für ein umfangreiches Bauvorhaben südlich der Heufelder Straße einstimmig an. Das Baugrundstück hat laut Anna Heimgartner, Bauverwaltung, an der Nelkenstraße eine Größe von 1900 Quadratmeter und ist derzeit mit einem älteren Haus und Garage bebaut.

Bebauungsplan
derart verändern?

Der Bebauungsplan weist dafür ein Baufenster für ein Haus in der Größe 12 mal 10 Meter mit zwei Vollgeschossen sowie eine Fläche für Garagen aus. Laut Antragsteller soll der Bebauungsplan aktuell derart geändert werden, dass auf dem Areal zwei Wohnhäuser (18 mal 11 Meter) und ein Wohnhaus (18 mal 12 Meter), jeweils mit zwei Voll- und Dachgeschossen, samt Tiefgarage gebaut werden können. Negativpunkte laut Verwaltung: Die Länge der eingezeichneten oberirdischen Parkplätze entspricht mit 5,50 Meter nicht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Bei einer Anordnung von Parkplätzen, die im 90-Grad- Winkel angefahren werden sollen, muss die Straße mindestens sechs Meter breit sein, die Nelkenstraße weist hier aber nur 5,50 Meter aus. Die Anfahrt zur Tiefgarage soll aus Süden erfolgen, die engen Gegebenheiten der Nelkenstraße sind dafür als problematisch anzusehen. Die Umgebungsbebauung besteht überwiegend aus kleineren Einzelhäusern mit ein und zwei Wohnungen.

Ausnahme bildet lediglich ein Wohnblock im westlichen Bereich mit 24 Wohneinheiten. Hier, wo jetzt die neuen 18 Wohneinheiten geplant sind, hat die Nelkenstraße nur eine Breite von 5,50 Meter, auch fehlt an dieser Stelle ein Gehsteig. Dazu hat der Marktgemeinderat laut Heimgartner bei der damaligen Aufstellung des hier geltenden Bebauungsplans Nummer 17 „Oberes Heufeld“ festgeschrieben, dass für die Erschließung aus städtebaulicher Sicht eine Straßenbreite von sechs und ein Gehsteig mit 1,50 Meter notwendig sind.

Für Bürgermeister Richard Richter, CSU/PW, war klar, „die Anzahl der neuen Wohneinheiten muss zur Erschließung passen.“ Probleme sah er bei den 90-Grad- Parkern, auch spielte für ihn ein Gehsteig eine wichtige Rolle. Fraktionskollegin Anna Wallner machte deutlich, dass die Nelkenstraße schon jetzt eher die Funktion einer Einbahnstraße hat, „die Straße muss wegen der Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich breiter werden, die Planungen sind zu viel.“

SPD/PU-Rat Josef Staudt brachte eine Parkverbotszone ins Spiel, dadurch sollten seiner Meinung nach die Grundstückseigentümer veranlasst werden, ihre Autos auch auf ihren Grundstücken und nicht auf der Straße zu parken. Laut Rathauschef Richter ist so eine Maßnahme aber nicht ohne Weiteres umzusetzen. Für Stefan Mager orientierten sich die Planungen am maximal Möglichen der Nachbarbebauung, „die Frage ist doch, verträgt das Wohngebiet so viel, meiner Ansicht nach ist es zu groß.“ In dem Zusammenhang brachte der Grünen-Rat noch einen TG- Aufzug als platzsparende Alternative ins Spiel.

Für CSU/PW-Rat Hubert Maier war auch die Parkplatz- und TG-Zufahrt negativ. Für ihn wären auf dem Grundstück drei Doppelhäuser genügend, auch sollte die Chance genutzt werden, eine geordnete und verkehrssichere Erschließung umzusetzen. Fraktionskollege Michael Stahuber waren vor allem die oberirdischen Parkplätze ein Dorn im Auge, „sie müssen einfach unseren Vorgaben entsprechen. In Summe wurde der Änderungsantrag für den Bebauungsplan „Oberes Heufeld“ einstimmig abgelehnt.

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