Bruckmühl – Eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung und Mittagsverpflegung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Bruckmühl tritt am Mittwoch, 1. Januar 2025, in Kraft. Diese kann bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember, im Rathaus Bruckmühl, Gewerbepark BWB 29, Zimmer 2, eingesehen werden.