Kanalgebühren

Bauern mit Chancen auf eine Erstattung

von Redaktion

Bad Aibling – Zur Erstattung der Kanalgebühren für das Jahr 2024 fordert Bad Aibling landwirtschaftliche Betriebe im Stadtgebiet auf, ihren Tierbestand nachzuweisen. Fristende ist Freitag, 10. Januar 2025, wobei alternativ der Zählerstand schriftlich mitgeteilt werden kann, sofern ein Zwischenzähler vorhanden ist. Stichtag dafür ist Dienstag, 31. Dezember.

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