Erstattung der Kanalgebühren

von Redaktion

Bad Aibling – Zur Erstattung der Kanalgebühren für das Jahr 2024 werden die landwirtschaftlichen Betriebe im Stadtgebiet, die an den städtischen Kanal angeschlossen sind, gebeten, bis Freitag, 10. Januar 2025, den Tierbestand zum Stichtag Montag, 1. Januar 2024, nachzuweisen (zum Beispiel Tierseuchenkasse oder LKV). Sofern ein Zwischenzähler vorhanden ist, kann alternativ der Zählerstand zum Stichtag Dienstag, 31. Dezember, schriftlich mitgeteilt werden.

Artikel 9 von 11