Beyharting – Die Feuerwehr in Beyharting erhält ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF). Allerdings müssen die Feuerwehrleute bis 2027 darauf warten, da zwischen Bestellung und Auslieferung ein langer Vorlauf besteht. Bürgermeister Georg Weigl erinnerte daran, dass die Feuerwehr Beyharting 2024 eine Ersatzbeschaffung für das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 angemeldet hat. Kommandant Florian Huber und sein Stellvertreter Sebastian Neureuther betonten in ihrem Antrag, dass das alte Fahrzeug bereits 1998 angeschafft wurde. Nach dieser langen Zeit entspricht es nicht mehr dem Stand der Technik, und die Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich zunehmend schwierig, so die Kommandanten.
Immense
Preissteigerung
Im gemeindlichen Fahrzeugkonzept für die Jahre 2022 bis 2027 ist für die
Beyhartinger Wehr ein HLF20 vorgesehen. Weigl erläuterte den Räten die Situation: 2027 soll das alte LF 16/12 durch ein neues HLF20 ersetzt werden. Das Fachbüro Dittlmann aus Passau wird die Ausschreibung vornehmen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen liegt der Anschaffungspreis nun bei 650000 Euro, abweichend von den ursprünglich geplanten 480000 Euro. „Das ist ein Wahnsinn“, kommentierte Bürgermeister Georg Weigl die Preissteigerung. Der staatliche Zuschuss wurde von einst geplanten 119000 Euro auf 154700 Euro erhöht. Die Lieferzeit schätzt das Passauer Büro auf zwei bis dreieinhalb Jahre. Die Ausschreibung soll im zweiten Quartal 2025 nach Freigabe des Tuntenhausener Haushalts und nach Erhalt des Zuwendungsbescheids der Regierung erfolgen. Christine Kiener von der Feuerwehrverwaltung erklärte, dass man versucht habe, eine oder mehrere Feuerwehren für eine gemeinsame Ausschreibung zu finden, um einen zehn Prozent höheren Zuschuss zu erhalten. „Leider war die Suche nicht erfolgreich“, so Kiener.
Einstimmige
Zustimmung der Räte
Einstimmig stimmten die Räte der Beschaffung des Ersatzfahrzeugs HLF20 für das alte LF 16/12 zu. Die bereitgestellten Mittel für ein einsatzfähiges Fahrzeug betragen 650000 Euro. Darüber hinausgehende Kosten, die sich aus den Wünschen der Kameraden ergeben, muss die Feuerwehr selbst tragen.