Gemeinderat billigt Nutzung des Hochbehälters

von Redaktion

Wasserhilfe beschlossen – Gremium diskutiert über Wahlhelfervergütung – 35 Euro pro Wahlvorstandsmitglied

Schönau – Der Wasserhochbehälter des Wasserbeschaffungsverbandes Antersberg-Voglried muss altersbedingt ersetzt werden.

Um die Kosten für einen Neubau zu vermeiden, erhält der Verband von der Gemeinde Tuntenhausen die Möglichkeit, einen Anteil von etwa 150 Kubikmetern am Hochbehälter in Schönau zu nutzen. Die Nutzungsgebühr wird ausschließlich nach den anteiligen Abschreibungen berechnet, betonte Bürgermeister Georg Weigl. Diese Methode ermöglicht die beste Berechnung einer gleichbleibenden Gebühr.

Weigl fügte hinzu, dass die Gebühr alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden soll. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Eine ordentliche Kündigung ist nach 20 Jahren mit einer Frist von fünf Jahren für beide Vertragsparteien möglich. Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung einstimmig zu.

Des Weiteren beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Erlass einer Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 2025.

Bürgermeister Weigl erinnerte daran, dass der Gemeinderat zuletzt beschlossen hatte, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2025 vorerst nicht zu ändern und bei 300 Prozent zu belassen. Der Bayerische Gemeindetag empfahl jedoch, zur Rechtssicherheit auch bei gleichbleibenden Hebesätzen eine Hebesatzsatzung zu erlassen, da die Festsetzungen der Hebesätze über die Haushaltssatzung üblicherweise erst später erfolgen. Der Rat beschloss einstimmig, eine Hebesatzsatzung ab 2025 zu erlassen.

Auch die Wahlhelfervergütung war Thema im Gemeinderat. Geschäftsleiter Erik Thomas informierte, dass zur Bundestagswahl sieben Wahl- und sechs Briefwahlbezirke gebildet werden. In jedem Wahlbezirk werden zwischen sechs und acht Wahlhelfer eingesetzt. Wie in der Vergangenheit soll auch diesmal ein sogenanntes Erfrischungsgeld gewährt werden. Thomas schlug vor, abweichend von der Bundeswahlordnung, einen einheitlichen Betrag pro Person auszuzahlen und sich hierbei an den vorgeschlagenen 35 Euro zu orientieren. Man einigte sich schnell darauf, den Wahlhelfern für alle Wahlbezirke die vorgeschlagenen 35 Euro pro Wahlvorstandsmitglied festzusetzen. ws

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