Tuntenhausen – Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-Solarpark Bach“ behandelte der Gemeinderat nach erfolgter Auslegung zur Jahresmitte nun die Belange, Anregungen und Hinweise. 34 Träger öffentlicher Belange hatten keinerlei Einwände, der Rest wurde zügig abgearbeitet. So merkte die Bauleitplanung an, dass ein vorhandenes landwirtschaftliches Gebäude nicht festgesetzt werden muss. Die Gemeinde wollte aber an der Festsetzung festhalten wegen der Konsistenz mit anderen Bebauungsplänen und aus Gründen der Nachvollziehbarkeit. Die Untere Naturschutzbehörde hatte Einwendungen bezüglich der Mahd und sorgte sich etwas um das Landschaftsbild und den Artenschutz. Auch eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wurde behandelt. Bürgermeister Georg Weigl verlas hierzu das Schreiben des anwaltschaftlichen Vertreters des Einwendungsführers. Diese bezogen sich primär auf die Höhe der baulichen Anlagen, die Erschwernisse bei der Bewirtschaftung des benachbarten Grundstücks und die Erschwernisse beim Befahren der Gemeindeverbindungsstraße. Einstimmig nahm der Gemeinderat die Stellungnahme, auch die der Verwaltung, zur Kenntnis und kam dann zur Beschlussfassung. Einstimmig wog der Rat die Stellungnahmen ab und billigte den zweiten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Verwaltung wird nun das erneute Auslegungsverfahren durchführen. ws