Eklat um Kindergartenplatz und die Folgen

von Redaktion

Differenzen zwischen Eltern und Einrichtungen starteten im Frühjahr 2024

Tuntenhausen – Als Marion Schmur (Name von der Redaktion geändert) im April des vergangenen Jahres erstmals mit dem OVB über den Streitfall spricht, steht ihr eine Mischung aus Wut und Verzweiflung ins Gesicht geschrieben. Was mit „immer wieder auftretenden Verletzungen“ bei ihrem dreijährigen Sohn begann – er sei mit Bisswunden oder tiefen Kratzern aus dem Kinderhaus „Purzelbaum“ in Hohenthann nach Hause gekommen – endete schließlich in einem erbitterten Kampf mit dem Träger der Einrichtung.

Der Familie wurde letztlich der Kitaplatz für ihren Sohn gekündigt, von nun an saß er zu Hause und brachte nicht nur den beruflichen Alltag der Eltern völlig durcheinander. Und heute, Monate nach dem Zoff? Hat der Bub eine neue Kita gefunden? Und was ist aus dem Zwist geworden?

Das war die Lage
im Frühjahr 2024

Doch der Reihe nach: Nach Angaben der 37-jährigen Mutter sei der Bub nach einem „komplett unproblematischen“ ersten Jahr im September 2023 in eine Mischgruppe (Kinder von zwei bis vier Jahren) gewechselt. Dort sei man nach und nach auf die Verletzungen aufmerksam geworden. Wie es dazu gekommen war, habe ihr Sohn damals selbst nicht kommunizieren können, so Schmur. Die Erzieherinnen der Einrichtung jedoch auch nicht.

Allerdings seien auch anschließende Gespräche, etwa mit der Gruppen- oder der Einrichtungsleitung, vertrauensvoll abgelaufen, erzählt die Mutter. Ihren Angaben zufolge habe die Leitung damals das Gefühl geäußert, der Bub sei unterfordert, er könne vorzeitig in die Kindergartengruppe wechseln. Notwendig hierfür war jedoch die Einschätzung eines Fachdienstes, womit der Konflikt richtig Fahrt aufgenommen habe.

Plötzlich sei nach kürzester Zeit von einer möglichen Autismus-Diagnose die Rede gewesen, von einem notwendigen Integrationsplatz und einem erhöhten Förderbedarf. „Unser Kinderarzt konnte das überhaupt nicht verstehen“, erklärte die Mutter. Vielmehr habe er sprachliche Defizite beim Kind festgestellt, weswegen er regelmäßig logopädische Einheiten bekam und dabei große Fortschritte gemacht habe.

Dennoch willigten die Eltern irgendwann ein und stellten den Antrag für einen Integrationsplatz. Doch als im Zuge dessen plötzlich von einer „Behinderung“ des Kindes die Rede war, machte die Familie aufgrund der vielen Unklarheiten einen Rückzieher, im Wissen, dass dies nicht zum Nachteil ihres Sohnes werde, wie sich Schmur an die Gespräche erinnert.

Doch dann wendete sich das Blatt. „Ohne, dass uns irgendwelche Auffälligkeiten mitgeteilt wurden, hieß es im Februar 2024 plötzlich, dass alles, was unser Sohn macht, von nun an dokumentiert wird“, sagte Schmur und erinnert sich kopfschüttelnd an ein vollgeschriebenes Heft, das ihr schon nach einem Tag in die Hand gedrückt worden sei.

Obwohl es sich ihrer Ansicht nach nur um „Dinge, die Kinder nun mal machen“ handelte, folgte der große Schock: Ohne Integrationsplatz dürfe der Bub ab September nicht mehr in den Kindergarten kommen, hieß es damals. Eine völlig überraschende Aussage, die laut Schmur einer „Erpressung“ gleichkam.

Ein Gespräch zwischen Kindergarten, Familie und dem Träger, der Gemeinde Tuntenhausen, brachte danach ebenfalls keinen Erfolg. Beim Termin mit Bürgermeister Georg Weigl sei man laut Schmur nicht ernst genommen worden, die Fronten waren ohnehin verhärtet. Weigl hätte noch während des Gesprächs die Reißleine gezogen und den Kitaplatz gekündigt.

Einschätzungen lagen weit auseinander

Im Kündigungsschreiben zeigte sich später, dass die Einschätzungen der Eltern und die der Einrichtung weit auseinander lagen. Von „Wutanfällen, Selbstverletzung und einem auffälligen Sozialverhalten“ war im Schreiben die Rede, von denen Schmur laut eigener Aussage überhaupt nichts wusste. Auch die elterliche „Ablehnung eines Integrationsplatzes“ hätte die Situation verschlechtert.

Auf OVB-Nachfrage erläuterte Bürgermeister Weigl damals den Bildungs- und Betreuungsvertrag, wonach eine Kündigung durch den Träger auch mit einem Mangel der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Eltern und dem pädagogischen Personal begründet sein könne.

Weigl bestätigte, dass bei besagtem Termin mit den Eltern auch die fristlose Kündigung Inhalt des Gesprächs gewesen sei. „Eine mangelnde Kommunikation von unserer Seite können wir in jedem Fall nicht erkennen“, betonte Weigl und bezog sich etwa auf mehrere protokollierte individuelle Gespräche mit wenigstens einem Elternteil, in denen „Auffälligkeiten“ bei dem Dreijährigen thematisiert worden seien. Er wies den Vorwurf der Erpressung zurück und erklärte, dass man keine Möglichkeit sehe, den Bedürfnissen des Kindes ohne „ergänzende integrative Förderung im Regelbetrieb der Gruppe gerecht zu werden.“

Bereits zum damaligen Zeitpunkt war klar, dass die Ansichten zur Situation des Kindes, zur Kommunikation und zum Umgang mit der Betreuung zu weit auseinander lagen. Und heute? Muss der Dreijährige all die Monate nach dem Zwist noch immer ohne Kindergartenplatz zu Hause bleiben und sorgt die heimische Betreuung weiterhin für Verdienstausfälle der Eltern?

Gut acht Monate später äußert sich Marion Schmur gegenüber dem OVB erneut mit gemischten Gefühlen. Was den Streit mit der Einrichtung betrifft, habe sich die Situation „leider bis heute nicht zufriedenstellend geklärt.“ Man bestehe weiterhin auf eine Rücknahme der fristlosen Kündigung, so die 37-Jährige. Und man lasse sich mittlerweile anwaltlich vertreten, während die Familie auf behördliche Hilfe nicht bauen könne. Die Verletzungen, die ihr Sohn immer wieder davongetragen habe, seien nach wie vor nicht aufgeklärt.

Mit neuem Platz
hochzufrieden

Positiv sei jedoch, dass der Bub mittlerweile einen anderen Kindergartenplatz gefunden habe, „und wir könnten nicht zufriedener sein“, so die Mutter. Der Umgang der Pädagogen mit den Kindern sei vorbildlich, es herrsche absolute Transparenz in allen Belangen und das Team zeichne sich durch eine hohe Kompetenz aus. So nimmt diese Geschichte immerhin teilweise ein gutes Ende.

Doch der Tuntenhausener Streit ist kein Einzelfall. So sorgte etwa ein Zwist im März 2024 ebenfalls für Schlagzeilen. Weil sich eine Kindergartenleiterin und die Eltern eines Vierjährigen aus Kolbermoor nicht grün waren, verlor ein Bub ebenfalls seinen Platz in der Einrichtung. Die Streitereien zwischen den Eltern und der Kindergartenleitung wurden sogar vor dem Landgericht Traunstein ausgetragen.

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