Bad Aibling – Cathrin Müller ist enttäuscht. Sie steht in der Griesgasse an der Ecke zur Karolinenstraße. Seit Juni dieses Jahres kämpft sie hier für einen Verkehrsspiegel. Doch bei der Stadt Bad Aibling sei sie bislang auf wenig Verständnis gestoßen. „Das ist eine gefährliche Ecke. Sie ist unübersichtlich, man sieht rein gar nichts. Hier wäre ein Spiegel so hilfreich“, sagt Müller.
Sowohl bei der Griesgasse als auch bei der Karolinenstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Damit gilt für Fahrer Schrittgeschwindigkeit.
Mehr Sicherheit
für Kinder
Doch die werde laut Müller nicht immer eingehalten. Als Anwohnerin habe sie schon oft erlebt, dass Autofahrer hier einfach durchrasen. Jetzt reicht es ihr. Sie will, dass die Sicherheit erhöht wird. Vor allem für die Kinder aus der Nachbarschaft. „Die schmale Straße lädt zum Schlendern ein und sehr oft habe ich junge Kinder beobachtet, wie sie vor ihren Eltern auf ihren Laufrädern, nicht unbedingt immer auf der rechten Spur, auf und davon düsen“, sagt die Montessoripädagogin.
Sie selbst fährt kein Auto. Doch wenn sie als Beifahrerin unterwegs ist, erschrecke sie jedes Mal, wenn sie am Übergang von der Griesgasse in die Karolinenstraße vorbeifährt. „An der Stelle ist man gezwungen, den Fuß völlig vom Gaspedal zu nehmen und man muss bangen, dass nicht zur selben Zeit aus der entgegengesetzten Richtung jemand um die Ecke kommt“, sagt Müller.
Doch damit scheint sie die Einzige zu sein. Denn laut ihr halten sich die Autofahrer „nur begrenzt“ an das Tempolimit und fahren „oft kaum entschleunigt“ durch die Straßen. „Diese Ecke birgt ein Risiko, vor allem für unsere Jüngsten, die ahnungslos ihrem Drang nach Bewegung folgen und sich außerdem niedriger am Boden befinden und, wenn es ganz dumm läuft, gar nicht bemerkt werden“, so die Aiblingerin.
Bislang sei zwar noch nichts passiert, doch das ist ihrer Überzeugung nach nur eine Frage der Zeit. Seit Juni steht Cathrin Müller deshalb mit den Mitarbeitern für Verkehrsrecht der Stadt Bad Aibling in Kontakt. „Ich habe aber das Gefühl, dass meine Bedenken absolut nicht gehört werden“, sagt sie.
Auf ihre E-Mails bekam Müller jedes Mal eine Absage. Vonseiten der Stadt sei nicht vorgesehen, einen Verkehrsspiegel anzubringen. „Es hieß unter anderem, dass Autofahrer unvorsichtiger werden, wenn ein Spiegel angebracht ist, weil man sich dann nur auf den Spiegel verlässt, der zu täuschen vermag“, schildert Müller.
Außerdem würde ein Verkehrsspiegel aufgrund einer Wölbung ein verzerrtes Bild zeigen.
Diese Aussagen sind für die Anwohnerin nicht nachvollziehbar. „Ich finde diese Begründungen absurd und an den Haaren herbeigezogen, denn immer, wenn ich einen Spiegel sehe, bin ich natürlich tendenziell vorsichtiger“, sagt Müller. Weil ihr das Anliegen so wichtig ist, stellte sie sich im Rathaus persönlich vor. Auch damit kam sie nicht weiter, denn auch hier erhielt sie Absagen. „In ganz Deutschland werden Spiegel zur Sicherheit der Bevölkerung angebracht, wieso hier nicht?“
Wieso der Spiegel nicht an der Ecke Griesgasse und Karolinenstraße angebracht wird, weiß eine Mitarbeiterin für Verkehrsrecht der Stadt Bad Aibling. Es handelt sich dort um einen verkehrsberuhigten Bereich, wo Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit entlangfahren dürfen. „Bei einem solchen Tempo sehen wir einen Spiegel als nicht erforderlich“, so die Mitarbeiterin.
Zudem zeige der Spiegel nur ein verzerrtes und kleineres Bild. „Verkehrsteilnehmer fällt es daher unter Umständen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen, was schlussendlich zu einem Unfall führen kann.“ Hinzu kommt, dass sich Fahrer durch einen kurzen Blick in den Spiegel schnell in Sicherheit wiegen und damit ihre „Sorgfaltspflicht vernachlässigen“.
Die städtische Mitarbeiterin weist auch darauf hin, dass dieser Gegenstand witterungsanfällig ist. Das bedeutet, dass, wenn der Spiegel vereist oder beschlägt, er seine Funktion nicht mehr erfüllen kann. Auch bei einer ungünstigen Sonneneinstrahlung besteht die Gefahr, dass Personen am Steuer geblendet werden könnten.
Stadt sieht keine
Voraussetzungen
Wann ein Verkehrsspiegel angebracht werde, hänge von keinen bestimmten Voraussetzungen ab, betont die Mitarbeiterin. Denn laut Straßenverkehrsordnung zählt dieser nicht zu den Verkehrszeichen. „Allerdings wird ein Spiegel häufig nur noch bei außergewöhnlichen Gefahrensituationen erlaubt“, so die Mitarbeiterin für Verkehrsrecht. Und bei der Griesgasse und der Karolinenstraße ist das nicht gegeben. Zwischen dem 1. Januar und dem jetzigen Stand (kurz vor Weihnachten) habe es dort keinen Unfall mit Fußgängern gegeben.
An dem Ort fand sogar eine Verkehrsschau statt. Neben den Mitarbeitern aus dem Verkehrsrecht waren auch Vertreter der Polizei vor Ort. Diese seien derselben Meinung wie die Stadt Aibling gewesen. Auch Radarmessungen wurden vor Ort durchgeführt, um die Geschwindigkeiten der fahrenden Autos aufzuzeichnen. Diese seien unauffällig gewesen, weshalb entschieden wurde, dass ein Spiegel dort nicht „benötigt“ wird.