Mangfalltal – Wie gefährlich sogar jugendfreie Böller sein können, zeigte sich kurz vor Weihnachten im Landkreis Fürstenfeldbruck. Dort zog sich vergangene Woche ein Elfjähriger in Maisach schwere Verbrennungen durch einen sogenannten Bodenfeuerwirbel, den bereits Kinder ab zwölf Jahren erwerben dürfen, zu. Nur wenige Stunden später erlitt ein 14-jähriger Bub dann in Olching Verletzungen durch einen Böller. Doch nicht nur für den Menschen, auch für Tiere und die Umwelt können Raketen & Co. natürlich zu einer großen Gefahr und Belastung werden.
Nicht zu vergessen, die Brandgefahr, die durch Silvesterknaller ausgehen kann. Weshalb viele Kommunen im Umfeld bedeutender Bauwerke und Areale rund um Silvester ein Böllerverbot erlassen haben. So besteht beispielsweise in der Stadt Rosenheim unter anderem auf dem Max-Josefs-Platz ein absolutes Böllerverbot. Das OVB hat daher in den Städten und Gemeinden im Mangfalltal nachgefragt, wo bei ihnen das Böllern erlaubt – und wo es strikt verboten ist.
Die Kurstadt Bad Aibling hat nach eigenen Angaben zwar keine Böllerverbotszone eingerichtet, verweist aber auf wichtige Verhaltensregeln, die Feuerwerk-Fans unbedingt beachten sollten. Dazu gehört beispielsweise das deutschlandweit gültige Verbot, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen, historischen Gebäuden und anderen „zu schützenden“ Bauwerken wie Scheunen und Stallungen zu zünden. Gewerbetreibenden sowie der Bevölkerung rät Bad Aiblings Bürgermeister Stephan Schlier, „leicht entflammbare Gegenstände wie Markisen und Zelte entsprechend zu sichern, damit sich diese nicht entzünden.“
„Feiern ja – aber mit Umsicht und Vorsicht gegenüber anderen und anderem Eigentum“ – dieses Motto hat die Marktgemeinde Bruckmühl für Silvester ausgegeben. In der Kommune hatte es früher sogar eine zentrale Silvesterfeier gegeben. Diese wurde allerdings vor Jahren abgeschafft. Nicht aufgrund der Vorgaben zum Thema Feuerwerk, sondern wegen des „unwägbaren schlechten Wetters bei der Outdoor-Veranstaltung“, wie Silvia Mischi, Sprecherin der Gemeinde, gegenüber dem OVB mitteilt.
Explizite Bereiche, an denen das Anzünden von Raketen und Knallkörpern verboten ist, gibt es indes in Bruckmühl nicht. Auch hier seien die deutschlandweiten Vorgaben zu beachten, zudem fordert die Marktgemeindeverwaltung die Bürger zu „Rücksicht auf Mensch und Tier“ auf. „Zuwiderhandlungen, in welcher Art und welchem Umfang sie dann jeweils vorliegen, werden gemäß dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz geahndet“, weist Mischi darauf hin, dass Regelvergehen nicht ohne Konsequenzen bleiben werden. Wobei die Sprecherin der Marktgemeinde aber betont, dass im Rückblick auf die vergangenen Jahre „keine Ausschreitungen durch Silvesterfeuerwerke“ bekannt seien.
Während für Tuntenhausen und Feldkirchen-Westerham die Frage nach Böllerverbotszonen offen bleibt, nachdem die Gemeinden auf die OVB-Anfragen nicht reagiert haben und auch auf den Internetseiten der Kommunen dazu nichts zu finden ist, verweist Bad Feilnbach darauf, dass es seitens der Kommune „keine gemeindlichen Regelungen“ gibt, „wo nicht geböllert werden darf.“
Digitales Feuerwerk
in Kolbermoor
Die Stadt Kolbermoor hingegen verweist auf eine eigene Verordnung „zum Thema Silvester-Böllerei“, die sich aber auf die gesetzlichen Vorgaben beruft, beispielsweise auf das Foto, in der Nähe von Altenheimen Feuerwerk zu zünden. Dennoch kann Kolbermoor mit einem speziellen Angebot aufwarten: Denn am Tag vor Silvester, am Montag, 30. Dezember, findet in Kolbermoor die mittlerweile schon traditionelle Vorsilvesterparty am Marktplatz statt. Ab 18 Uhr wird dort bei Musik ausgelassen gefeiert. Höhepunkt: Ein digitales Feuerwerk, das ohne Müll und Brandgefahr auskommt.