Bad Aibling – Die Grundsteuerreform ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und bringt Änderungen für Grundstückseigentümer mit sich. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden die neuen Grundsteuerbescheide Anfang Januar 2025 auf Basis der vom Finanzamt ermittelten Berechnungsgrundlagen postalisch versandt. Die Bewertung erfolgt nach der in Bayern gesetzlich vorgeschriebenen neuen Methode.
Die Bewertung der einzelnen Objekte und Grundstücke liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Finanzamtes, das den Kommunen den entsprechenden Grundsteuermessbetrag übermittelt. Diese Grundlagenbescheide sind für die Gemeinden bindend und bilden die Basis für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer. Die Gemeinden haben dabei keinen Einfluss auf die Höhe des Messbetrages. Bei Unstimmigkeiten müssen sich Betroffene unter Angabe des Aktenzeichens direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht zu einer Änderung der Berechnungsgrundlagen oder einer Reduzierung der Grundsteuer. Einsprüche sind direkt an das festsetzende Finanzamt zu richten und haben keine aufschiebende Wirkung. Fällige Beträge müssen daher unter Vorbehalt gezahlt werden.
Die Finanzämter haben die Kommunen bereits darüber informiert, dass es aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens bei einzelnen Grundstücken und Objekten zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bewertung kommen kann.