Ausschuss stimmt Befreiungen zu

von Redaktion

Nachverdichtung im Sinne der Gemeinde

Feldkirchen-Westerham – Der Bauantrag für ein Zweifamilienhaus in der Neuburgstraße in Vagen wurde vom Bauausschuss befürwortet. Das geplante Haus mit zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss soll auf einer Grundfläche von zwölf mal neun Metern errichtet werden. Die Firsthöhe beträgt 8,75 Meter, das Dach wird ein 28-Grad-Satteldach. Das Grundstück liegt im als Dorfgebiet festgesetzten Bereich.

Für die Zustimmung musste das Gremium über mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheiden. Beispielsweise soll das Baufenster wegen eines verlegten Erdkabels um 2,32 Meter nach Westen verschoben werden. Entscheidend für die Befürwortung war, dass die im Baufenster vorgegebene Grundstücksfläche nicht verändert wird, sondern nur die Lage des Baukörpers. Der zwei Meter breite Zwerchgiebel wird mit der besseren Nutzung des Dachgeschosses begründet. Veränderungen im Dachausbau waren laut Bebauungsplan Neuburgstraße bislang nicht zulässig. Die Erhöhung der Wandhöhe von sechs auf 6,30 Meter und die Dachneigung von 28 Grad tragen zur besseren Nutzung bei. Flächenverbrauch kann nur durch kompaktes Bauen reduziert werden. Die Verwaltung befürwortete das Bauvorhaben und teilt die Auffassung des Landratsamtes Rosenheim, dass die beantragten Befreiungen im Sinne der innerörtlichen Nachverdichtung erteilt werden können. me

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