Bruckmühl – Gebühren für die Abfallentsorgung und die Hundesteuer in Bruckmühl bleiben im Jahr 2025 unverändert, wie aus einer Bekanntmachung des Marktes hervorgeht. Die Fälligkeitstermine für die Abfallentsorgungsgebühren sind Samstag, 15. Februar, Donnerstag, 15. Mai, Freitag, 15. August, sowie Samstag, 15. November, während die Hundesteuer am Samstag, 15. Februar, fällig ist. Die entsprechende Bekanntmachung ist an den Amtstafeln des Marktes Bruckmühl angeschlagen.