Öffentliche Auslegung
Einblick ins Wählerverzeichnis
Bruckmühl – An den gemeindlichen Anschlagtafeln ist eine Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar veröffentlicht. Das Wählerverzeichnis liegt während der allgemeinen Dienstzeiten im Rathaus Zimmer 101