Vogelschutz im Frühling

von Redaktion

Gehölzschnitt bis Ende Februar – Nester nicht stören

Bad Aibling – Auch wenn es draußen noch kalt ist und schneit, so spüren unsere Vögel bereits die nahende Brutzeit. Für viele Vögel kommt in wenigen Wochen die wichtigste und geschäftigste Zeit im Jahr, das Brutgeschäft. Und sie lassen sich durch nichts davon abhalten, weder von Kalenderangaben, schlechtem Wetter oder gar von menschlichen Vorgaben. Für uns Menschen wird diese Zeit begleitet von den Balz- und Reviergesängen der Vögel und wir genießen diese Frühlingsbotschaften. Eine Wohltat für unsere Seele. Die Singvögel wissen nicht, ob der Strauch oder Baum geschnitten oder gefällt werden soll. Sie suchen sich das schönste Plätzchen aus und brüten ganz einfach. Leider zu oft ereilen uns immer wieder Meldungen, dass durch einen zu späten Gehölzschnitt, das Brutgeschäft aufgegeben wird, oder gar die Eier und Jungvögel aus den Nestern fallen.

Der Gesetzgeber hat darauf schon lange reagiert und hat den Beginn der amtlichen Vogelbrutzeit auf den 1. März eines Jahres festgelegt. Für alle europäischen Vogelarten gilt dann der strenge Schutz des § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Eine Störung oder gar Zerstörung eines Vogelgeleges ist kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein Straftatbestand. Deshalb die Zeit bis Ende Februar noch für letzte Gehölzschnittarbeiten nutzen und dann einfach nur den nahenden Frühling genießen! Für weitere Fragen steht das Ordnungsamt der Stadt Bad Aibling unter der Telefonnummer 08061 / 4901-4 43 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zum Überwuchs von Anpflanzungen sind auf unserer Homepage: www.bad-aibling.de, zu finden. Die Stadt Bad Aibling bedankt sich im Voraus für das Mitwirken der Bürger.

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