Tuntenhausen – Der Gemeinderat von Tuntenhausen hat Anfang 2024 die zweite Änderung des Bebauungsplans Nummer 55 „Moorweg“ beschlossen. Nach der Auslegung zwischen Juli und September 2024 fand nun die letzte Abwägung statt. Hier hatten lediglich das Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung und die Untere Naturschutzbehörde Anregungen und Hinweise, die sich im Wesentlichen auf die Bepflanzung und Grünordnung bezogen.
Aus der Verwaltung kam allerdings noch der Hinweis, die Niederschlagsversickerung auf den Grundstücken des Plangebiets vorzunehmen. Der entsprechende Nachweis ist den Bauanträgen beizulegen. Das einst angesprochene Regenrückhaltebecken entfällt damit. „Dies würde nur infrage kommen, wenn das Regenwasser nicht auf den Grundstücken des Plangebiets versickern könnte und direkt in den Lechnergraben fließen würde“, so Bürgermeister Georg Weigl (CSU).
Unabhängig davon dürfte das Mäandern des Lechnergrabens aber eine gute Lösung sein, fügte Weigl an. Johann Stürzer (CSU/FW) interessierte sich für den Zeitplan: „Mit dem Discounterbau dürfte noch in diesem Jahr begonnen werden, die Edeka-Erweiterung aber eventuell später“, so Weigl.
Mit vier Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat die zweite Änderung als Satzung. Die Verwaltung wird nun mit öffentlicher Bekanntmachung den Bebauungsplan Moorweg in Kraft setzen. ws