Weitere Infektionen im Landkreis Rosenheim

von Redaktion

Bad Feilnbacher Schüler im Distanzunterricht – Hygienemaßnahmen einhalten

Bad Feilnbach/Landkreis Rosenheim – Die Nachricht sorgte am vergangenen Montag für Aufsehen: In der Leo-von-Welden-Schule in Bad Feilnbach ist eine „ungewöhnlich große Anzahl“ an Schülern mit akuten Atemwegsinfektionen erkrankt, teilte das Landratsamt Rosenheim in Absprache mit dem Gesundheitsamt auf Nachfrage des Mangfall-Boten mit. Auslöser war ein virales Infektionsgeschehen, Hauptverursacher „am ehesten Influenzaviren“, wie Behördensprecherin Sibylle Gaßner-Nickl erklärte.

Die ungewöhnlich hohe Anzahl an Fällen sorgt an der Grund- und Mittelschule derzeit zu weitgehenden Maßnahmen, einige Klassen werden sogar im Distanzunterricht betreut. Doch angesichts des aktuell generell hohen Infektionsgeschehens in der Region stellt sich die Frage, ob noch weitere Schulen im Landkreis Rosenheim von derart einschneidenden Maßnahmen betroffen sind. An der Bad Feilnbacher Schule selbst sind – Stand Montag – drei Grundschulklassen und drei Mittelschulklassen betroffen.

Und klar ist auch, dass die Infektionswelle kein spezifisches Bad-Feilnbach-Phänomen ist. „In Stadt und Landkreis Rosenheim werden dem Gesundheitsamt Rosenheim seit dem Jahreswechsel eine ansteigende Zahl von Influenzafällen gemeldet“, hatte Wolfgang Hierl, Chef des Staatlichen Gesundheitsamts Rosenheim, zuletzt gegenüber dem Mangfall-Boten ganz allgemein erklärt. Dies macht sich nun auch in den Bildungseinrichtungen bemerkbar.

So ergab eine erneute Nachfrage beim Gesundheitsamt: „Ja, ein deutlich erhöhtes Infektionsgeschehen ist in mehreren Schulen und auch Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Rosenheim zu verzeichnen“, teilt Gaßner-Nickl jetzt mit. Derzeit sei neben der Bad Feilnbacher Schule noch die Otfried-Preußler-Schule in Stephanskirchen vom Distanzunterricht betroffen. Beim Schlagwort „Distanzunterricht“ schießen einem schnell die Erinnerungen aus der Corona-Pandemie ins Gedächtnis. Kinder und Jugendliche, die über Wochen hinweg von zu Hause aus unterrichtet wurden.

Doch wie laufen diese Anordnungen mittlerweile ab? „Im konkreten Fall“, erklärt Gaßner-Nickl die Situation in Bad Feilnbach, „hat sich die Leitung der Schule hilfe- suchend an das Gesundheitsamt gewendet“. Das Gesundheitsamt Rosenheim habe sich die Entscheidung daraufhin nicht leicht gemacht und in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Schulamt Distanzunterricht vereinbart.

„Das Schulamt hat dies nicht eigenständig entschieden“, betont Gaßner-Nickl. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehe eine namentliche Meldepflicht für die Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind, so das Gesundheitsamt. Ziel der aktuellen Maßnahmen ist, die Infektionsketten zu durchbrechen. Betroffene Klassen, die wie gehabt am Unterricht teilnehmen dürfen, haben zudem die „strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen“ zu beachten.

Laut Gesundheitsamt zählen dazu regelmäßiges Händewaschen zwischen 20 bis 30 Sekunden, das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern, besonders im Klassenzimmer, Einhaltung der Husten- und Niesetikette, Verzicht auf Körperkontakt und das Vermeiden von Berührungen von Augen, Nase und Mund.

Zusätzlich wird empfohlen, alle 45 Minuten für fünf Minuten intensiv zu lüften und zusätzlich alle 20 Minuten eine kurze Querlüftung vorzunehmen. Das Tragen von Masken wird prinzipiell empfohlen, ist jedoch nicht angeordnet. Nicolas Bettinger

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