Großkarolinenfeld – Die Gebühren für Bestattungen in der Gemeinde Großkarolinenfeld erhöhen sich. Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung einem Neuerlass der Satzung mit Neufassung der Friedhofsgebühren zugestimmt.
Wie die Verwaltung darlegte, mussten die Bestattungsdienstleistungen für den Zeitraum Anfang Januar bis Ende 2029 neu ausgeschrieben werden. Lediglich ein Angebot sei bei der Gemeinde eingegangen – das der Firma Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe aus Bad Aibling. Da sich die Angebotspreise in einigen Positionen verändert haben und auch einige andere Gebührensätze nicht mehr den tatsächlichen Kosten entsprechen, mussten die Preise neu angesetzt und eine neue Satzung erlassen werden. „Der Betrieb der Bestattungseinrichtungen muss für die Gemeinde kostendeckend sein“, erklärte Bürgermeister Bernd Fessler (Parteifrei). Die Gemeinde müsse daher die reellen Kosten weitergeben. Aktuell habe man allerdings nur die Kosten für die Bestattungsdienstleistungen angepasst. So erhöhen sich zum Beispiel die Kosten für das Öffnen und Schließen des Grabes bis 160 Zentimeter Tiefe von 175 Euro auf 220 Euro. Eine Urnenbeisetzung mit Trauerfeier kostet statt 44 Euro in Zukunft 90 Euro. Die Grundgebühr für Bestattungen hat sich zum Beispiel am Friedhof Großkarolinenfeld von 65 Euro auf 140 Euro bei Kindern bis zu acht Jahren erhöht, bei Personen über acht Jahren erhöhen sich die Kosten von 95 Euro auf 210 Euro. Die Grabnutzungsgebühren bleiben derzeit noch gleich – allerdings, so kündigte der Bürgermeister an, werde man die auch demnächst nachkalkulieren müssen.
Gemeinderätin Irmi Huber (CSU) erkundigte sich, warum die Gebühren bei Kindern unter acht Jahren geringer seien, dann aber ansteigen. „Es ist doch immer arg, wenn ein Kind stirbt. Ein Kind mit 14 Jahren ist doch immer noch ein Kind. Warum muss es dann teurer werden?“ Das hänge mit der Größe des Grabes zusammen, lautete die Erklärung der Verwaltung. Christian Baumann, der Geschäftsleiter der Gemeindeverwaltung, erklärte, dass man lediglich die tatsächlichen Kosten umlege. „Natürlich ist es immer schlimm, wenn ein Kind stirbt“, betonte er.
Bürgermeister Fessler gab zu bedenken, dass man kostendeckend arbeiten müsse. Wenn man die Gebühren in einem Bereich reduziere, müsste man sie in einem anderen Bereich anheben. Mit 15:2 Stimmen bewilligte das Gremium letztlich die neue Satzung mit den geänderten Friedhofsgebühren. khe