Feldkirchen-Westerham – Jetzt kommt Bewegung in die Bebauung der Flächen östlich der Fritz-Krause-Straße im Gewerbegebiet Weidach 5 zwischen Westerham und Feldolling.
Unklarheiten
bei Nutzung
Ende November vergangenen Jahres wurde ein Antrag auf Bauleitplanung gestellt, aber nach kurzer Beratung ergebnislos zurückgezogen. Mehrere Fragen, vor allem über die Nutzung der geplanten Halle an der Fritz-Krause-Straße, sollten dem Bauausschuss noch erklärt werden. Die beschriebene Nutzung dieser Halle ließ den Verdacht aufkommen, dass sie möglicherweise auch einer Spedition zur Verfügung gestellt werden könnte (wir berichteten).
Die weiteren Beratungen haben Gemeinderat und Bauausschuss jetzt gemeinsam übernommen, vor allem weil auch die östlich angrenzenden Flächen überplant werden sollen. Die Nutzungsabsicht des Antragstellers hat die Bauverwaltung jetzt noch einmal detailliert erläutert. Geplant ist eine 80 mal 40 Meter große Halle der Neenah Gessner GmbH, die in Westerham seit Generationen ansässig ist und Spezialpapier herstellt. Darin sollen Rohwaren, halbfertige und fertige Produkte untergebracht werden, die dann in großen Ladungen verpackt mit Lkws ausgeliefert werden.
Mit dieser Bündelung sollen die Betriebsabläufe im Werk Weidach verbessert und die Sicherheit erhöht werden. Das Verkehrsaufkommen wird, wenn überhaupt, nur geringfügig erhöht, weil mit der neuen Halle die Fahrten zu den einzelnen Lagerstätten innerhalb der Gemeinde entfallen.
Als ersten Schritt soll für dieses Grundstück ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser Antrag wurde ohne Gegenstimme angenommen. Die weitere Erschließung der angrenzenden, bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, wäre auch im Sinne der Gemeinde. Heimische und regionale Firmen sind auf der Suche nach bebaubaren Gewerbegrundstücken.
Dem Vorschlag der Bauverwaltung, auch diese in Richtung Osten (Feldolling) angrenzenden Grundstücke zu erschließen, schloss sich der Gemeinderat, der offensichtlich schon ähnliche Ideen hatte, an. Denn in der Sitzungsvorlage heißt es sinngemäß: Somit könnte die Bauleitplanung für die Restflächen mit Misch- und Wohngebiet über eine Stichstraße oder Ringerschließung erfolgen.
Auch an den seit vielen Jahren geplanten Ausbau der Aiblinger Straße ist gedacht worden. Ein Streifen der betroffenen Grundstücke ist freizuhalten. Dies wurde laut Bauverwaltung mit den davon betroffenen Grundstückseigentümern und den Kaufinteressenten bereits besprochen.
Nach kurzer Beratung im Gemeinderat erfolgte die Zustimmung einstimmig.