Bad Aibling – Seit über einem Jahr herrscht Engpass an der Verwaltungsspitze im Rathaus. Nun aber soll die Stelle des krankheitsbedingt mittlerweile ausgeschiedenen Geschäftsleiters (sie wurde seither von dessen Stellvertreter zusätzlich zu seiner Ordnungsamtsleiterposition ausgeübt) nachbesetzt werden. Zweimal wurde sie im vergangenen Jahr ausgeschrieben. Daraus entstand der jetzige Zwist.
Heftige Kritik von SPD-Rat Lechner
SPD-Stadtrat Richard Lechner moniert – auch in einem Schreiben an das Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde – dass der Inhalt der Ausschreibung dem Stadtrat weder übermittelt noch mit ihm abgesprochen gewesen sei. In Lechners Augen hatte sich die Stadt angreifbar gemacht, indem sie die Stelle beim ersten Mal mit einer niedrigeren Besoldung ausgeschrieben hatte, danach aber eine höhere Besoldung ins Auge fassen wollte, ungeachtet der aktuell bekanntlich sehr angespannten Finanzlage der Stadt.
Höhere Besoldung
in Aussicht gestellt
Und zwar nur, weil sich – so Lechners Vorwurf – ein Regierungsdirektor aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit einer bis dato höheren Besoldung plus Ministerialzulage beworben habe. Ein Favorit der „Bewerbungskommisson“, dem man die höhere Besoldung in Aussicht gestellt habe. Rein sicherheitshalber habe die Stadt auf Empfehlung von anderer Seite die Stelle zwar noch einmal neu ausgeschrieben. Allerdings sei dies lediglich „pro forma“ geschehen, diesmal mit offen gelassener Besoldung „je nach Qualifikation“ und „mit äußerst kurzer Bewerbungsfrist“ in der Allerheiligenwoche.
Bei der neuen Stellenbeschreibung sei der Stadtrat übergangen worden, und das hätten noch nicht einmal alle bemerkt. Denn plötzlich seien die Aufgabenschwerpunkte um völlig neue Positionen erweitert „und damit gezielt auf den bereits ausgewählten Volljuristen zugeschnitten“ worden. Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) verwahrte sich gegen die Vorwürfe. Gerade, um rechtsgültig zu handeln, habe man sich die Rückmeldung des Landratsamtes eingeholt, auf dessen Aussage er sich in dieser Angelegenheit stütze. In einem Schreiben bescheinigt die Rechtsaufsicht der Stadt auch in der Tat, in allen Punkten korrekt gehandelt zu haben, und begründete dies ausführlich. Das betreffe auch die neue Bewertung der Geschäftsleiterstelle und die höhere Eingruppierung, die in keinster Weise beanstandet worden sei.
Dennoch hatten Lechner und sein ÜWG-Ratskollege Rudi Gebhart einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, in dem dieser und noch weitere Punkte behandelt werden sollten. „Und zur allgemeinen Beruhigung: die Kollegen Gebhart und Lechner bringen keine rechtswidrigen Anträge ein“, meinte Lechner zu feixenden Bemerkungen aus Reihen des Stadtrates, die ihm, der auch als Rechtsberater der Stadt fungiere, dies unterstellen würden.
Vielmehr neigten seiner Meinung nach „juristische Laien und Schmalspurjuristen“ zu dem Irrtum, dass alles verboten sei, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Auch die Sachbearbeiterin des Landratsamtes handle hier nach diesem Motto „wie zu Kaiser Wilhelms Zeiten.“ Genau dies sei das Grundproblem, befand Lechner. Das gelte auch für seine und Gebharts Forderung, den zuständigen Kommunalpolitikern, zumindest den Fraktionssprechern, die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen zu ermöglichen.
Das führte zu einem munteren Schlagabtausch. „Also, seien Sie mir nicht böse, aber das ist einfach praxisfern. Wie wirkt das denn auf Bewerber, wenn beim Vorstellungsgespräch auch noch sieben Stadträte mit dabei sitzen“, protestierte Schlier. Lechner hingegen verlangte zu wissen, wo das Verbot stehe, dass der Stadtrat als Zuhörer dabei sei.
Und auch Gebhart meinte: „Wir müssen am Schluss die Entscheidung treffen. Es ist doch nichts verkehrt daran, wenn ich dabei sitz‘ und mir den Typen oder das Mädchen anschau‘.“ Er halte sehr viel von der Verwaltung, aber es sei keine Transparenz, wenn nur ein Bewerber zur Vorstellung ins Gremium komme.
Michael Krimplstötter (CSU) wiederum empfände es als Geißelung der Verwaltung, wenn der Stadtrat erst noch einmal über alle Ausschreibungstexte befinden müsse und an Vorstellungsgesprächen teilnehme. „Das ist nicht unsere Aufgabe.“ Er mahnte zudem, an das Image der Stadt zu denken, die unbedingt einen Geschäftsleiter brauche. Das sah AfD-Rat Andreas Winhart anders. Es gehe nicht an, „dass der Schwanz mit dem Hund wackelt. Entscheider ist der Stadtrat, wir müssen bei der Ausschreibung entsprechend dabei sein“. Zudem wolle er nicht nur zu einem Kandidaten lediglich ja oder nein sagen können, sondern „die Wahl zwischen A, B oder C haben“. Auch sei er kritisch gegenüber der Frage, ob die Stadt einen Geschäftsleiter brauche; schließlich gebe es den Bürgermeister und vier Fachbereichsleiter.
Dass man eine gute Verwaltung habe, betonte auch Martina Thalmayr (Grüne): „Und ich gehe davon aus, dass sie weiß, mit wem sie arbeiten kann und möchte.“ Wie solle es hingegen dem Stadtrat, der keine Ahnung von Verwaltung habe, gelingen, den richtigen Kandidaten herauszufiltern, mit dem man ohnehin als Stadtrat weniger Berührungspunkte habe.
Beim Vorstellungsgespräch säßen schon „vier Nasen, die den Bewerber grillen, und das aus verschiedenen Blickwinkeln. Wenn da dann noch fünf oder sechs Leute aus dem Stadtrat dabei sind, dann ist das wirklich alles andere als ein modernes Bewerbungsgespräch. Ich sehe überhaupt keinen Vorteil in dieser Forderung“, betonte Thalmayr. Für notwendig halte sie hingegen, einen vernünftigen Vorschlag zu erhalten sowie als „Notbremse“ noch ein Veto einlegen zu können.
Genau dies erinnere an die von Lechner erwähnten „Zeiten Kaiser Wilhelms“, spottete Andreas Winhart, der Thalmayer unterstellte, hier „grenzenlose Ahnungslosigkeit hinsichtlich moderne Führungsgespräche“ bewiesen zu haben. „Es geht hier um Spitzenpositionen in der Stadt Bad Aibling und darum, Menschen führen und sich entsprechend darstellen zu können. Wenn es irgend so ein Sensibelchen nicht schafft, ein Bewerbungsgespräch vor sieben oder acht Leuten zu bestehen, dann tut‘s mir herzlich leid.“
Winhart plädierte dafür, eine Lösung zu finden, die für alle passe: „Was wir nicht mehr haben wollen, ist, dass ein unpassender Bewerber hier extra anreist und mit großem Aufwand hier eingeladen wird und dann unverrichteter Dinge wieder heimgeht.“ Denn zumindest Letzteres war offenbar der Fall gewesen. Wie Schlier gegenüber dem Mangfall-Boten bestätigte, habe sich der Stadtrat nichtöffentlich zwar für den vorgeschlagenen Bewerber entschieden. Dieser habe nach einer Bedenkzeit letztlich jedoch abgesagt.
„Bewerber durch Spielchen vergrault“
CSU-Rat Thomas Geppert betonte, der Bewerber sei offensichtlich geeignet gewesen, „wurde aber durch Spielchen vergrault. Das ist die einzige Wahrheit“. Er kritisierte den geforderten Aufwand, den die Stadt betreiben solle, damit man sich im Gremium bei derartigen Diskussionen dann nur im Kreis drehe. Die Verwaltung habe vollkommen richtig gehandelt, das habe das Landratsamt schwarz auf weiß bestätigt.
Teilnahme
abgelehnt
Letztlich lehnte der Stadtrat mehrheitlich ab, dass die Ausschreibung von Stellen, über deren Besetzung der Stadtrat oder Hauptausschuss entscheidet, mit diesen Gremien abgestimmt werden und der Text mit dem zuständigen Gremium festgelegt werden muss. Auch die Teilnahme von Vertretern des Stadtrates an Vorstellungsgesprächen wurde mit 17:6 Stimmen abgelehnt.
Bei mehreren Bewerbern mit ähnlicher Qualifikation sind mehrere vorzustellen, darin war sich das Gremium bis auf zwei Räte einig. Gegen eine Einsicht in die Stellungnahme der Personalvertretung zum Vergabevorschlag der Verwaltung gab es ebenfalls keine Einwände.
Mit 13:10 Stimmen befürwortet wurde, dass erforderliche Änderungen des Stellenplans vor der Neuvergabe der Stelle herbeigeführt werden müssen.