Feldkirchen-Westerham – Viele Bürger der Gemeinde wurden beim Neujahrsempfang für ihre Ehrenämter geehrt, insbesondere für ihr persönliches Engagement in den gemeindlichen Einrichtungen (wir berichteten).
Daneben werden das ganze Jahr über Geld- und Sachspenden wertgeschätzt, mit denen Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützt werden.
Diese Spenden müssen vom Gemeinderat genehmigt werden. So auch jüngst: Das 25-köpfige Gremium genehmigte einstimmig die Annahme der in der Spendenliste 2024 aufgeführten Zuwendungen, die bei den Geldzuwendungen zwischen 50 und 1500 Euro liegen und bei den Sachzuwendungen zwischen 85 und 5000 Euro.
Bürgermeister Johannes Zistl hält es, wie seine Vorgänger Hans Schaberl und Bernhard Schweiger, für erforderlich, dass über diesen bereits im April 2009 gefassten Beschluss jährlich abgestimmt wird. Diesem Beschluss zufolge sollen Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale oder gemeinnützige Zwecke in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham angewendet werden. Als Maßstab wurde damals festgelegt: Es darf für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entstehen, dass die Gemeinde sich durch die Zuwendung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinflussen lässt.
Das könnte insbesondere dann relevant sein, wenn möglicherweise rechtliche Beziehungen zwischen dem Spender und der Gemeinde bestehen. Lässt sich im Einzelfall ein hinreichend begründeter Verdacht einer Beeinflussung nicht plausibel ausräumen, dann empfiehlt es sich, diese Zuwendung nicht anzunehmen.
Die im Jahr 2024 eingegangenen Spenden kamen größtenteils dem Großhöhenrainer Kindergarten zugute. Mit Brotzeiten, Semmeln und Brezen der einheimischen Metzger und Bäcker wurden aber auch die Kinder, die an den Martinszügen teilnahmen, verköstigt. Ein Westerhamer Unternehmen zeigte sich 2024 besonders spendabel und stellte dem Bauhof der Gemeinde ein Schneeschild im Wert von 5000 Euro zur Verfügung.