Tuntenhausen – Eine Innen- und Nachverdichtung strebt die Gemeinde Tuntenhausen bei den Bebauungsplänen „Am Bergfeld“ und „Bergfeldstraße“ an. Der Gemeinderat gab in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht, das Projekt weiterzuverfolgen.
Wie Bürgermeister Georg Weigl ausführte, stammen die beiden Bebauungspläne „Am Bergfeld“ und „Bergfeldstraße“ bereits aus dem Jahr 1995. Deshalb häufen sich hier auch Bauanfragen von Bürgern zur Innen- und Nachverdichtung. Diese sind aber nach derzeitigem Rechtsstand nicht zulässig.
Besonders im Bereich der Flurnummer 2475/1 sei aber eine bauliche Entwicklung sinnvoll und angebracht. Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird diese Fläche als Mischbaufläche dargestellt.
Im Bauausschuss wurde hier bereits im November eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus, drei Doppelhäusern und einem Dreispänner besprochen. Das Gremium war dabei grundsätzlich dafür, schlug jedoch eine veränderte Anordnung der Gebäude vor, um den Ortsrand offener zu gestalten.
Aber auch im südöstlichen Bereich des Bebauungsplangebietes bestehen Bauwünsche, sowohl für Wohnbebauung als auch für größere Nebengebäude, die sich, so Weigl, aber nur schwer über Befreiungen umsetzen lassen. „Dazu sind die festgesetzten Baufenster im Verhältnis zur Grundstücksgröße einfach nicht mehr zeitgemäß und unverhältnismäßig“, erklärte er.
Der Gemeinderat sollte nun entscheiden, ob eine grundsätzliche Möglichkeit einer Baurechtsmehrung zugunsten der Innen- und Nachverdichtung gewollt ist. Die Verwaltung jedenfalls plädierte dafür; der Rat relativ schnell ebenfalls. So beschloss man einstimmig eine Überarbeitung des Bebauungsplans „Am Bergfeld“ und „Bergfeldstraße“ im südöstlichen Bereich und entlang der Bahnhofstraße bis zur Heubergstraße zugunsten einer Innen- und Nachverdichtung. Ein neuer Bebauungsplan soll dabei die Machbarkeit der geplanten Vorhaben sicherstellen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2025 bereitzuhalten.