Finanzspritze für Trachtenverein

von Redaktion

Bei der Verwirklichung des neuen Vereinsheims gehen der GTEV Almarausch und die Gemeinde Hand in Hand. Vom Gemeinderat gab es nun grünes Licht dafür, dass die Gemeinde die Trachtler bei der Zwischenfinanzierung unterstützt.

Tuntenhausen – Am neuen Vereinsheim schuften die Trachtler schon seit Monaten, denn im Sommer soll schon Einzug gehalten werden. Die Gemeinde Tuntenhausen unterstützt deshalb den Trachtenverein nun mit entsprechenden finanziellen Mitteln.

Enormes Vorhaben
für den Verein

Wie alle Bürger fast wöchentlich sehen können, schreitet der Neubau des Vereinsheimes des GTEV Almarausch gut voran. In die Finanzierung dieses für den Verein enormen Vorhabens wurde auch das Leader-Maßnahmenprogramm der Europäischen Union eingebunden, mit dem innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Der Zuwendungsbescheid über stolze 100000 Euro liegt seit Ende Januar vor, worüber sich die Trachtler sehr erfreut zeigten.

Bisher konnten die angefallenen Kosten durch Spenden und Eigenmittel gut beglichen werden, wie Vorsitzender Andreas Neichl und Kassier Benjamin Masel betonen.

Da aber der Geldfluss der Fördermittel und die Notwendigkeit der Bezahlung von Baurechnungen stark voneinander abweichen, bat der Trachtenverein die Gemeinde um Hilfe. Der Verein beantragte die Zwischenfinanzierung dieses Zuschusses, um die laufenden Rechnungen der Baumaßnahme begleichen zu können. Sobald der Zuschuss ausbezahlt wird, soll die Rückzahlung dieser Zwischenfinanzierung erfolgen.

Des Weiteren beantragte der Trachtenverein, die Drittelregelung zur Auszahlung des bereits zugesagten Zuschusses zu lockern, da ansonsten immer zwei Drittel vorfinanziert werden müssen.

Rückzahlung muss
umgehend erfolgen

Im Gemeinderat gab es hierüber keinerlei Diskussion. Es stand außer Frage, hier zu helfen. Einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde die Zwischenfinanzierung des Leader-Zuschusses über 100000 Euro übernimmt. Die Rückzahlung muss aber umgehend nach Auszahlung – auch in Teilen – erfolgen.

Dem Verein wurde von der Gemeinde schon ein Zuschuss von 150000 Euro zugesagt, davon sind 50000 Euro bereits ausbezahlt. Vom Restzuschuss können bei Bedarf bis zu 80000 Euro ohne Berücksichtigung der Drittelregelung ausbezahlt werden. Der Restzuschuss wird dann nach endgültiger Abrechnung gewährt.

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