Beyharting – Einen weiteren Bebauungsplan behandelte die Gemeinde Tuntenhausen in ihrer kürzlichen Ratssitzung: „Ehemaliges Benefizium“ (vorhabenbezogen) in Beyharting. Hier ist eine Seniorenwohnanlage geplant. Seit Ende 2022 liegt der Gemeinde ein Antrag auf Erlass einer Satzung im Bereich des Augustinerwegs 4 in Beyharting vor. Schon vorher wurde ein Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage zum Beispiel für Senioren beantragt. Trotz Einvernehmens der Gemeinde lehnte das Landratsamt den Antrag ab.
Gremium möchte
größere Bebauung
Als Grund nannte das Landratsamt Folgendes: Wegen der Außenbereichslage ist eine Planungserfordernis gegeben. Der Bauwerber reichte danach einen Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung ein.
Im Anschluss verständigte sich der Gemeinderat darauf, ein Bauleitverfahren einzuleiten, jedoch zuerst die Fläche im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes anzupassen. Doch weder die Baugenehmigungsbehörde noch die Bauleitplanung im Landratsamt sahen eine solche Satzung als ausreichend an.
In Absprache mit dem Planungsverband „Äußerer Wirtschaftsraum München“ und dem Antragsteller favorisiert man nun die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Antragsteller möchte den Bebauungsplan zunächst aber losgelöst von einer Bindung an ein Seniorenwohnen planen und das Verfahren mit einer einfachen Wohnanlage durchführen.
Allerdings gestaltet sich die Betreibersuche aufgrund der geringen Größe des Vorhabens schwierig. Die Möglichkeit der Wohnbebauung wurde deshalb seitens des Planungsverbandes München vorgeprüft. Hier heißt es: „Mit der dargestellten Mischbaufläche kann durchaus ins Verfahren gegangen werden, die Art der baulichen Nutzung muss jedoch im Detail noch geprüft werden.“ Zudem hat sich das Gremium für die größere Bebauung ausgesprochen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat daraufhin die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 89 „Ehemaliges Benefizium“.
Das Projekt hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen, da aufgrund der zu schließenden Kostenübernahmeerklärung für die Gemeinde Tuntenhausen keine Kosten anfallen. ws