„Wucher“ und „unzulässig“
Großer Ärger über ein Mega-Knöllchen: Drei Minuten geparkt und einen Strafzettel von 107,10 Euro kassiert. Das passierte einer Frau aus Bad Aibling, als sie auf einem Privatparkplatz parkte. Im OVB-Interview klärt Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog auf, warum die Summe möglicherweise nicht ganz richtig ist.
Bad Aibling/Rosenheim – Es war ein Schockmoment für Ramona G., als sie den Strafzettel in der Hand hielt. Die Frau, die lieber anonym bleiben möchte, parkte für drei Minuten auf einem Privatparkplatz einer Arztpraxis, um ein vorbestelltes Medikament aus der Frühlingsapotheke in Bad Aibling abzuholen