Tuntenhausen – Ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Bergehalle in der Nähe von Schmidhausen lag kürzlich dem Bau- und Umweltausschuss von Tuntenhausen zur Entscheidung vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich von Schmidhausen und dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers. Wie Bürgermeister Georg Weigl erläuterte, ist das Areal im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Darauf soll nun eine Bergehalle zur Lagerung von Kraftfutter, Maschinen und Stroh errichtet werden. Schnell stellte der Ausschuss hier einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen in Aussicht, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung nachgewiesen wird. Ist Letzteres der Fall gilt das Einvernehmen als erteilt. ws