Zu starken Bewuchs zurückschneiden
Bad Aibling – Die Stadt Bad Aibling weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer dazu verpflichtet sind, Hecken, Sträucher und Bäume, die zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt sind und in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen, zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Über G