Zu starken Bewuchs zurückschneiden

von Redaktion

Bad Aibling – Die Stadt Bad Aibling weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer dazu verpflichtet sind, Hecken, Sträucher und Bäume, die zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt sind und in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen, zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Über Geh- und Radwegen muss die Durchgangshöhe 2,50 Meter sowie über Fahrbahnen die Durchfahrtshöhe 4,50 Meter betragen. Beim Rückschnitt gilt als Orientierungshilfe der genaue Grenzverlauf des Grundstücks, der oft durch bauliche Abgrenzungen sichtbar ist.

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