„Der Willkür des Betreibers ausgeliefert“

von Redaktion

Für 55 Minuten parkte Hiltrud Willam im Parkhaus Kellerstraße in Bad Aibling. Einen Euro musste sie dafür an Parkgebühren zahlen. Doch Tage später erhielt sie ein Schreiben mit der Forderung, 53 Euro Strafe zu zahlen.

Bad Aibling – Hiltrud Willam kann es nicht glauben. Auch Monate später ist es für sie unbegreiflich, was am 3. Dezember 2024 passiert ist. Die Kolbermoorerin fuhr an diesem Tag nach Bad Aibling. Sie hatte dort einen Termin. Wie mehrmals zuvor parkte sie ihr Auto in der Tiefgarage Stadtmitte/ Kurhaus in der Kellerstraße. Nach 55 Minuten kam sie zurück.

Willam ging zum Parkautomaten und tippte ihr Autokennzeichen ein. Der Bildschirm forderte sie auf, einen Euro zu bezahlen. Doch die Kolbermoorerin hatte nicht genug Kleingeld dabei. Also zückte sie ihre Karte und steckte sie in den Automaten. „Auf dem Bildschirm erschien dann, dass ich die Karte entnehmen soll“, erinnert sich Willam. Gesagt, getan. Sie stieg in ihr Auto und fuhr aus dem Parkhaus.

Schock kam beim Öffnen der Post

13 Tage später dann der Schock. „Ich erhielt per Post eine Zahlungserinnerung des Betreibers“, berichtet Willam. Neben dem einen Euro Parkgebühr sollte sie auch 53 Euro Strafe zahlen. Die Kolbermoorerin sei stutzig geworden und legte sofort Einspruch gegen die Anschuldigung, sie habe das Parkhaus ohne Bezahlung verlassen, ein. „Dennoch überwies ich den einen Euro, der aber sofort wieder zurückkam“, so Willam.

„Das ist ein
absolutes Unding“

Ihr Schreiben sei vom Parkservice unbeantwortet geblieben. Stattdessen kam am 7. Januar eine weitere Aufforderung zur Zahlung des Parkbetrages und der Strafe von 53 Euro. Wieder legte Willam Einspruch ein. „Das ist ein absolutes Unding“, sagt sie.

Einer Schuld ist sie sich nicht bewusst. Schließlich habe auf dem Bildschirm des Parkautomaten gestanden, „Karte entnehmen“ und nicht, dass der Vorgang abgebrochen wurde. „Ich konnte im Parkhaus auch nicht sofort auf mein Konto schauen, ob der eine Euro auch wirklich abgebucht wurde“, sagt Willam. Schließlich gebe es dort unten kein Netz. Sie habe darauf vertraut, dass der Vorgang wie immer funktioniert habe.

Für Hiltrud Willam steht in diesem ganzen Ärgernis eines fest: „Ich halte die Parkanlage in der jetzigen Konstellation für unvollständig, weil keinerlei Kontrolle über einen eventuellen fehlerhaften Zahlungsvorgang erfolgt.“

Sie weiß, dass Parkanlagen mit Kennzeichenerkennung mittlerweile weitverbreitet sind. „Im Parkhaus Medical Cube in Rosenheim gibt es auch eine Kennzeichenerkennung. Aber dort gibt es bei der Ausfahrt noch eine Schranke“, sagt Willam. Und genau das würde sie sich auch in Bad Aibling wünschen. Eine Ausfahrtskontrolle, die das Wegfahren bei nicht erfolgter Zahlung verhindert, wie eben eine Schranke oder eine Warn-Anzeige.

Aussagen zur
Höhe der Strafen

Nach diesem Erlebnis kontaktierte sie auch die Verbraucherzentrale Bayern. Bislang habe sie von dort keine Antwort erhalten. Auf OVB-Anfrage teilte diese mit, dass Autofahrer immer auf Schilder von privaten Parkraumüberwachern achten sollten. „Sind diese sichtbar und man zahlt nicht oder legt die Parkscheibe nicht ein, darf eine Vertragsstrafe verlangt werden“, teilt Simone Bueb, Referentin für Verbraucherrecht, mit. Sollten solche Schilder nicht lesbar sein, empfiehlt die Verbraucherzentrale, im Nachgang Bilder von der Stelle zu machen. Dass Strafen für nicht bezahlte Parkgebühren scheinbar immer teurer werden, bestätigt Bueb. „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Untergrenze von Vertragsstrafen bei 30 Euro liegt“, sagt sie. Die 50 Euro seien daher „noch im Rahmen“.

Für Hiltrud Willam wohl keine gute Nachricht. Die einzige Erklärung für die Strafgebühren ist ihrer Meinung nach ein Defekt am Zahlungsautomaten. Sollte das hier der Fall sein, empfiehlt Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern: „In diesem Fall sollte man mit dem Betreiber des Parkplatzes reden. Nachweisen wird man es wohl nicht können.“

Und das habe die betroffene Frau aus Kolbermoor auch getan. Sie habe der Parkraumüberwachungsfirma in ihrem letzten Schreiben ihren Verdacht mitgeteilt. Sieben Tage später erhielt sie ein Antwortschreiben mit Ablehnung des Verdachts. „Sie schrieben zurück, dass das unmöglich sein kann, denn andere hätten an diesem Tag auch mit Karte zahlen können“, so Willam.

Bei Hiltrud Willam ist der Frust immer noch groß. Eines ist für sie klar: „Als Nutzer der gegenständlichen Parkanlage in der Kellerstraße bin ich der Willkür des Betreibers ausgeliefert.“ Zudem ist sie sich sicher, dass der Betreiber zunächst eine einfache Zahlungserinnerung vornehmen muss. Wenn diese nicht erfüllt wird, erst dann dürfe er eine „Strafe“ fordern. Das sei bei ihr allerdings nicht geschehen.

Verbraucherzentrale berät Betroffene

In diesem Falle sollten sich Betroffene laut Simone Bueb direkt an die Verbraucherzentrale wenden. „Werden zusätzliche Kosten zur Vertragsstrafe geltend gemacht oder schreibt ein Inkassobüro sofort ohne vorherige Mahnung, können wir helfen“, erklärt sie. Verbraucher sollten hierbei sofort Widerspruch einlegen oder nur die Kosten der Vertragsstrafe zahlen. Das hat im Falle von Hiltrud Willam allerdings nichts gebracht. In der Vergangenheit hatten Autofahrer dem OVB immer wieder über Probleme mit diesem Parkhaus berichtet.

Auch der Stadt Bad Aibling ist bekannt, dass es immer wieder Beschwerden über das Parkhaus gibt. „Da das Parkhaus privat betrieben wird, hat die Stadt kein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Parkhauses, zum Beispiel bei der Frage, ob eine Schranke installiert wird oder nicht“, teilt Franziska Vogl, Pressesprecherin der Stadt, auf OVB-Anfrage mit.

Die Beschwerden der Bürger habe man bereits mehrfach an den Betreiber weitergeleitet. Sowohl in schriftlicher Form als auch in persönlichen Gesprächen sei Bürgermeister Stephan Schlier mit ihm in Kontakt getreten. „Dabei wurde auch angeregt, mögliche Verbesserungen zu prüfen“, so Vogl.

Gerade für das Kurhaus als auch für die Innenstadt spiele die Tiefgarage eine wichtige Rolle. „Die Stadt setzt sich weiterhin dafür ein, dass eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden wird – allerdings sind uns in dieser Angelegenheit die Hände gebunden“, sagt die Pressesprecherin.

Ein Aspekt, der auch für die Kolbermoorerin Hiltrud Willam wichtig ist. „Bad Aibling ist nun mal eine Kurstadt, wo viele Besucher hinfahren. Es ist doch unschön, wenn sie dann ausgerechnet solch ein Erlebnis in dieser Stadt haben“, sagt sie. Dass im Parkhaus eindeutig zu erkennen sei, dass der Parkvorgang per Kennzeichenerkennung erfolgt und mehrere Schilder an die Zahlung erinnern, findet Willam gut. Doch wenn Probleme auftreten, werde hier einfach zu spät darüber informiert.

Auf OVB-Anfrage teilte eine Sprecherin von „Mobility Hub Parkservice“ mit, dass, wenn ein Bezahlvorgang nicht erfolgreich lief, der Automat dies anzeige. „Bei erfolgreicher Zahlung zeigt der Automat eine Erfolgsmeldung an“, heißt es weiter. Zudem habe man sich bewusst für ein Parkhaus ohne Schranke entschieden. „Die digitale Lösung erfordert kaum Hardware auf den Parkflächen und verursacht dadurch nur geringe Anschaffungs- und Instandhaltungskosten.“

Ohne Schranke werde der Wartungsaufwand gesenkt, es komme zu keinen „umständlichen Interaktionen mit dem Ticket an Ein- und Ausfahrt“, und allgemein fallen Tickets, die aus Plastik oder Papier bestehen, weg. Die Sprecherin des Parkservices betont außerdem, dass es ohne Kontrolle am Ausgang zu einem fließenden Verkehr bei der Ein- und Ausfahrt kommt und auch der CO2-Ausstoß reduziert wird.

Anfahrschäden
und Vandalismus

„Bevor unser System eingesetzt wurde, gab es ein System mit Schranken“, sagt die Sprecherin. Das habe zu Fehlern am Schrankensystem durch Anfahrschäden und Vandalismus geführt. „Hinzu kam die Problematik des Parkkartenverlusts“, erklärt sie weiter. Dadurch seien Parkende an der Ausfahrt gehindert worden und mussten auf Hilfe warten. Um das zu verhindern, wurden die Schranken entfernt.

Auch Parkservice
meldet sich zu Wort

Zu dem Vorfall der Aiblingerin kann die Sprecherin nur Folgendes mitteilen: „Die Kundenzufriedenheit genießt bei der Mobility Hub Parkservice GmbH absolute Priorität.“ Sollten Parkende eine Vertragsstrafe erhalten haben, können sie sich auf einem Portal mit Aktenzeichen und Kennzeichen einloggen und ihr Anliegen mitteilen. „Wir kümmern uns persönlich um die Anliegen unserer Kunden und stellen sicher, dass diese sorgfältig geprüft werden“, sagt die Sprecherin. Aufgrund des Datenschutzes könne sie sich allerdings nicht weiter zu dem Fall der Aiblingerin äußern.

Bei Fragen oder Problemen im Parkhaus können Kunden die auf dem Touchscreen des Automaten angezeigte Telefonnummer anrufen. Zudem gebe es dort auch einen Störungs-Button und ein technischer Support sei durch „kontinuierlichen Monitoring“ mit den Automaten verbunden, sodass schnell bei Auffälligkeiten gehandelt werden kann.

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