Bad Feilnbach – Der Gemeinderat von Bad Feilnbach hat seine Gebührensatzung für den Wochenmarkt auf dem Rathausplatz angepasst. In der jüngsten Sitzung folgte das Gremium damit einer Empfehlung des Wirtschafts-, Kur- und Tourismusausschusses, der bereits im vergangenen Jahr beschlossen hatte, die Gebühren für Marktstände mit Stromanschluss neu zu regeln. Bislang wurde in der Satzung nicht zwischen unterschiedlichen Stromanschlüssen unterschieden – alle Standbetreiber mit Stromanschluss zahlten eine einheitliche Tagesgebühr von 21,50 Euro.
Berechnung erfolgt
differenzierter
Künftig werden differenzierte Gebühren erhoben: Marktstände, die lediglich Lichtstrom benötigen, zahlen 12,50 Euro pro Markttag, während für Stände mit Starkstromanschluss weiterhin 21,50 Euro fällig werden. Die Jahresgebühr bleibt vorerst unverändert. Eine Neuberechnung ist derzeit in Arbeit und soll in einer der kommenden Sitzungen beschlossen werden. Aktuell beträgt die Jahresgebühr für einen Marktstand ohne Stromanschluss 250 Euro, für einen Stand mit Stromanschluss werden 300 Euro erhoben. Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung einstimmig und setzte damit die Empfehlung des Wirtschafts-, Kur- und Tourismusausschusses um. kok