Drogenkurierfahrt endet im Gefängnis

von Redaktion

45-Jähriger wird von der Polizei auf der Autobahn bei Bad Aibling erwischt

Bad Aibling – Seit einem halben Jahr erledigte ein 45-jähriger Bauarbeiter Drogenfahrten. Dann wurde er bei Bad Aibling erwischt, obwohl sämtliche Substanzen in seinem Pkw professionell versteckt waren. Wie der Mann seine Taten begründet und welches Urteil das Gericht fällt.

Der 45-jährige Bauarbeiter war aus Frankfurt auf der A8 nach Grassau im Chiemgau unterwegs, als er von den Schleierfahndern der Autobahnpolizei bei Bad Aibling angehalten und kontrolliert wurde. Dort sollte er an einem Parkplatz seine Drogen an ihm unbekannte Empfänger übergeben, so seine Einlassung vor Gericht.

Professionelle
Verstecke

Dass es sich bei ihm um einen professionellen Drogenkurier handelte, zeigte sich bereits durch das komplexe Transportversteck in den Rückenlehnen der hinteren Sitzbänke des Fahrzeugs, welche nur mittels eines besonderen, verborgenen Schlüssels und einer Stift-Magnet-Verriegelung zu öffnen waren.

Die Polizeibeamten sahen sich deshalb dazu gezwungen, das Versteck mit brachialer Gewalt zu öffnen und fanden dort Haschisch, Cannabis, MDMA-Tabletten und Amphetamine. Nachdem es dabei nichts mehr zu beschönigen gegeben hatte, berichtete der Kroate, er sei bereits seit einem halben Jahr immer wieder zu den verschiedensten Orten als Drogenkurier unterwegs. Während die Ermittler dahingehend weiter nachforschen, wurde der Mann wegen dieser Tat am 2. April 2024 angeklagt und hatte sich vor dem Schöffengericht in Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Deborah Fries zu verantworten.

Der Angeklagte berichtete, dass er selbst seit vielen Jahren kokainsüchtig sei und mit diesen Fahrten seine Schulden bei seinem Dealer abarbeiten sollte. Darüber hinaus würde er mit Drogen für seine Sucht entlohnt. Den Auftraggeber konnte und wollte er nicht benennen, da er die Rache aus dessen Organisation fürchtete. Dass er zweifelsfrei aktiv beim Transport der Drogen involviert und nicht nur als Fahrer tätig war, bewiesen Fingerabdrücke und DNA-Spuren, die an den Verpackungen durch die Beamten aufgefunden wurden. Wenn auch hier lediglich die Tat vom 2. April 2024 abgeurteilt wurde, so schwangen bei der Beurteilung des Täters doch weiter die fortgesetzten früheren Kurierfahrten mit.

Wie zu hören war, gibt es deshalb noch weitere Ermittlungen gegen den Angeklagten. Wie ausgefeilt und professionell dieses Schmuggelfahrzeug war, zeigt allein die Tatsache, dass der Mann bereits einmal angehalten und kontrolliert worden war, wobei man zwar festgestellt hatte, dass er ohne Führerschein unterwegs war, nicht aber die Drogen aufgefunden hatte, die er wohl auch damals mitführte. Zu allem Überfluss zeigte er beim jüngsten Aufgriff noch einen gefälschten kroatischen Führerschein und einen ebenfalls gefälschten Ausweis vor.

In seinem Schlussvortrag akzeptierte zwar die Staatsanwaltschaft strafmildernd das frühe und überschießende Geständnis. Dennoch war bei der großen Menge – immerhin das 222-Fache der sogenannten „geringen Menge“ – plus der gefälschten Ausweise und dem Fahren ohne Führerschein, für ihn an eine Strafe, die man zur Bewährung aussetzen könnte, nicht mehr zu denken. Er beantragte eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Tikbas Ferhat, unterstrich nochmals den Wert des frühen Geständnisses und verwies darauf, dass sein Mandant lediglich ein kleines Rädchen in dieser Organisation sei. Darüber hinaus sei er erstmals in Haft, weshalb eine Haftstrafe von drei Jahren ausreichend sei. Darüber hinaus möge das Gericht in dem Urteil festhalten, dass sein Mandant eine Anti-Drogen-Therapie anstrebe.

Das Schöffengericht sprach eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten aus. Strafschärfend wirkte sich aus, dass der Verurteilte nur kurz nach seiner letzten Verurteilung erneut straffällig wurde, also eine hohe Rückfallgeschwindigkeit zu verzeichnen war.

Artikel 8 von 11