Feldkirchen-Westerham – Den Vorbescheid zum Neubau eines Austragshauses in Oberlaus hat der Bauausschuss ohne Gegenstimme genehmigt. Die vorgesehenen Maße werden mit zehn Meter Länge, acht Meter Breite und einer Wandhöhe von 4,60 Metern angegeben. Das Satteldach ist mit einer Neigung von 25 Grad geplant. Auch der Abbruch der Garage wurde genehmigt. So weit, so gut – dennoch mussten vor der Befürwortung noch verschiedene Fragen geklärt werden. Diese Aufgabe übernahm die Bauverwaltung, die Antworten wurden vom Bauausschuss bestätigt.
Baugesetzbuch
im Fokus
Diese dem Bauausschuss vorgelegten Unterlagen zeigten, wie detailliert selbst ein ganz gewöhnliches Austragshaus geplant werden muss. Und welche Auflagen bis zur Befürwortung erfüllt werden müssen. Da wird beispielsweise gefragt, ob die Voraussetzungen für die Errichtung eines Austragshauses gemäß Baugesetzbuch gegeben sind? Oder ob das Bauvorhaben gemäß beiliegendem Lageplan auf dem Baugrundstück hinsichtlich Größe und Höhe planungsrechtlich zulässig ist?
Und weiter: Kann die Garage mit Hackschnitzelheizung im Keller als untergeordnete bauliche Anlage an der Grundstückgrenze errichtet werden? Ist das geplante Maß der baulichen Nutzung des Austragshauses mit zwei Vollgeschossen, der Grundfläche mit 80 und einer Wohnfläche von 125 Quadratmetern zulässig? Ist die geplante Gestaltung mit einer Wandhöhe von 4,60 Metern und ein Satteldach mit einer Neigung von 25 Grad zulässig?
Gewissermaßen zur Erinnerung schrieb die Bauverwaltung über die vom Gesetzgeber verlangten Stellungnahmen, bevor ein Austragshaus genehmigt werden kann. Zweck der landwirtschaftlichen Privilegierung eines Austragshauses ist es, dass dieses dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Dies ist dann der Fall, wenn es dem notwendigen Generationswechsel zur Verfügung steht. Es kommt insbesondere darauf an, dass im Bestand nicht genügend Raum für die Bedürfnisse der Familie unter Einschluss der ersten und zweiten Generation zur Verfügung steht. Und ob der Bedarf eines Altenteiler-Hauses unter Berücksichtigung der Betriebsabläufe und Wirtschaftsweise besteht. Manfred Merk