Gemeinderat setzt weiter auf analog

von Redaktion

Bekanntmachungen auch künftig an den Anschlagstafeln und nicht digital

Tuntenhausen – In der Geschäftsordnung des Gemeinderates von Tuntenhausen ist geregelt, wie Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen zu erfolgen haben.

Dies geschieht bisher durch Niederlegung in der Verwaltung. Auf diese Niederlegung wird dann durch Anschlag an den sieben gemeindlichen Anschlagstafeln hingewiesen. „Diese Bekanntmachungsart war und ist in Gemeinden ohne eigenes Amtsblatt durchaus üblich“, betonte Geschäftsleiter Erik Thomas in der jüngsten Sitzung.

Oft Probleme mit
den Platzverhältnissen

Seit 2023 hat der Gesetzgeber nun auch eröffnet, den Hinweis auf die weiterhin erforderliche Hinterlegung ausschließlich durch Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite vorzunehmen. „Ein Anschlag an den Gemeindetafeln wäre dann entbehrlich“, so Thomas, der auch die Gründe dafür nannte: „Die eingeschränkten Platzverhältnisse in den Bekanntmachungskästen führen immer wieder zu Problemen.“ So muss oftmals auf DIN-A5-Größe verkleinert werden, um die Fülle an Informationen unterzubringen. „Dies behindert natürlich zwangsläufig die Lesbarkeit der Verordnungen“, ergänzte der Geschäftsleiter, der den Weg in Richtung Digitalisierung für gut befand. Dadurch könnten auch die zahlreichen Fahrten des Bauhofes zu den Bekanntmachungstafeln entfallen. Daraufhin entbrannte eine durchaus rege Diskussion, die vor allem die Sorge beinhaltete, ältere Menschen, die noch nicht digital arbeiten, würden dadurch ausgeschlossen. Zweigleisig zu fahren, also Bekanntmachungstafel und Homepage zu bestücken, lehnten Weigl und Thomas ebenso ab wie eine Variante mit einem QR-Code, mit dem man leichter zur Homepage der Kommune findet.

Mehrfach kam der Hinweis, vor den Bekanntmachungstafeln werde nicht nur die Information gelesen, sondern gerade ältere Menschen suchten hier auch das Gespräch untereinander und ratschten miteinander. So stellte sich in der Debatte dann doch schnell heraus, dass in Tuntenhausen der Weg zur Digitalisierung noch nicht beschritten wird.

Große Mehrheit gegen Änderung

Für einen Beschluss, nach dem die Gemeinde Tuntenhausen mit Wirkung vom 1. April auf die Niederlegung von Satzungen und Verordnungen ausschließlich auf der gemeindlichen Internetseite hinweisen wird, fanden sich nur drei Befürworter. Somit bleibt es bis auf Weiteres bei der Bestückung der gemeindlichen Bekanntmachungstafeln.

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