Kommandanten bestätigt
Tuntenhausen – Im Bayerischen Feuerwehrgesetz ist vorgegeben, dass die Städte und Gemeinden die jeweils neu gewählten Feuerwehr-Kommandanten und deren Stellvertreter im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen haben. Wie Bürgermeister Georg Weigl in der letzten Tuntenhausener Gemeinderatssitzung