Drogenkurier mit Kokain erwischt

von Redaktion

Schleierfahnder nehmen international gesuchten Niederländer bei Bad Feilnbach fest

Bad Feilnbach/Rosenheim – Weil er mit im Auto versteckten Drogen auf einem Rastplatz an der A8 bei Bad Feilnbach erwischt worden war, musste sich jetzt ein 39-jähriger Niederländer in Rosenheim vor Gericht verantworten. Auf der Autobahn A8 am Irschenberg beschlossen zwei Beamte der Polizeistation Raubling, die dort als Schleierfahnder eingesetzt waren, einen Mercedes mit niederländischem Kennzeichen zu kontrollieren. Auf dem Parkplatz Eulenauer Filz bei Bad Feilnbach wurde der Fahrer (39) überprüft.

Schon das zweite Mal
kontrolliert worden

Schnell stellte sich heraus, dass dieser bereits vor wenigen Wochen kontrolliert worden war. Allerdings in der entgegengesetzten Richtung. Damals hatte der Mann, der weder über einen festen Wohnsitz verfügt noch eine Arbeitsstelle hat, neben einer geringen Menge Cannabis Geld in Höhe von 6000 Euro dabei. Dass er sich damals auf der Rückreise von einer Drogenkurierfahrt befand, konnte aber nicht bewiesen werden. So machten sich die Beamten nun an eine gründliche Untersuchung des Fahrzeugs. Tatsächlich fanden die Schleierfahnder im Reservereifen, nachdem man diesen von der Felge montiert hatte, etwa 400 Gramm nahezu reines Kokain. Wenn man davon ausgeht, dass die Drogen gewöhnlich auf das Doppelte gestreckt werden und dann das Gramm bis zu 80 Euro kostet, hat man einen Verkaufswert um die 32000 Euro. Das Ziel der Reise lag in Österreich, von wo er auch auf der ersten Fahrt zurückgekehrt war. Vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert war er zwar geständig. Allerdings behauptete er, er sei dahingehend informiert gewesen, dass er lediglich Cannabis zu transportieren habe. Zwar hatte der Mann in Deutschland noch keinerlei strafbare Übertretungen begangen, jedoch war er in Holland bereits dreifach mit Haftstrafen, auch einschlägig, belegt worden. In Belgien war er zudem zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt und deshalb international gesucht worden. Vermutlich der Grund, wieso er nirgends eine Meldeadresse hat.

Der Staatsanwalt unterstrich, dass es sich hier um einen Gewohnheitstäter handle, der trotz Verurteilungen niemals mit diesem illegalen Geschäft aufgehört habe. Die hohe Rückfallgeschwindigkeit und die große Menge an harten Drogen erzwängen bei der Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Kohut, hatte dem nur wenig entgegenzusetzen. Er verwies darauf, dass seinem Mandanten nicht widerlegt werden könne, dass er tatsächlich der Meinung gewesen sei, lediglich Marihuana zu transportieren. Außerdem sei dessen Geständnis werthaltig gewesen. Habe man doch keinerlei DNA seines Mandanten an dem illegalen Material gefunden. Dass er aus Angst seine Auftraggeber nicht benennen könne, dürfe man auch nicht zu dessen Nachteil verwenden. Er beantragte, eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten zu verhängen.

Strafe von drei Jahren
und acht Monaten

Das Schöffengericht konnte und wollte ihm die Unwissenheit bezüglich der Drogenart nicht glauben und hielt dies für eine reine Schutzbehauptung. Es verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Nach dessen Verbüßung wird er nach Belgien überstellt, wo eine weitere Haftstrafe von 30 Monaten auf ihn wartet.

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