Tuntenhausen – Nachdem im September 2023 die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bichl“ beschlossen wurde, konnte der Gemeinderat kürzlich den Billigungs- und Satzungsbeschluss vollziehen. Aus der letzten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 24. Februar bis 26. März sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.
Mit dem Solarpark soll eine konventionelle Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von circa acht Megawatt auf einer Fläche von rund 8,1 Hektar erstellt werden.
Einstimmig nahm der Gemeinderat davon Kenntnis und beschloss den Bebauungsplan mit Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 10. April 2024 als Satzung. Die Verwaltung wird diesen nun mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft setzen. Mit dem Bauantrag kann dann der letzte Schritt für die Erstellung der Anlage gegangen werden. ws