Kursänderung bei Hotelplänen

von Redaktion

Bisheriges Verfahren wird eingestellt – Gemeinde steht weiterhin hinter dem Projekt

Bad Feilnbach – Wie geht es weiter mit dem geplanten Hotel am Brandfeld? In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Bad Feilnbach über den Bebauungsplan „Nr. 90 Sondergebiet Hotel Brandfeld“ beraten. Dabei wurde deutlich: Die Gemeinde steht weiterhin hinter dem Vorhaben – zugleich wird aber das bisher verfolgte Verfahren für einen sogenannten Angebotsbebauungsplan eingestellt.

Stattdessen empfiehlt der Gemeinderat dem Vorhabenträger, einen Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Erschließungsplan und Durchführungsvertrag zu stellen. Erst mit einem solchen Antrag kann das Projekt weiterverfolgt werden.

Geringeres
Risiko

Der Entscheidung vorausgegangen waren intensive Beratungen in mehreren Sitzungen – teils unter fachlicher und rechtlicher Begleitung. In einer nichtöffentlichen Sitzung wurden zuletzt nochmals Details zu den möglichen Verfahrensarten besprochen. Bisher hatte die Gemeinde ein Verfahren zur Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans mit ergänzendem städtebaulichem Vertrag betrieben.

In der Bewertung zeigte sich jedoch, dass in diesem Modell Unsicherheiten hinsichtlich der baulichen Umsetzung, Gestaltung, Nutzung und Finanzierung bestehen. Besonders kritisch wurde die unklare Situation rund um die Kostenübernahme für die Erschließungsstraße gesehen. Die Rechtsberatung der Gemeinde sprach sich daher ausdrücklich gegen diese Verfahrensvariante aus.

Empfohlen wurde stattdessen die Umstellung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bei dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein verbindlicher Durchführungsvertrag Bestandteil des Verfahrens sind. Diese Kombination wird im Genehmigungsprozess vom Landratsamt als Einheit geprüft – und bietet aus Sicht der Gemeinde die größtmögliche Absicherung.

„Die Enttäuschung war natürlich da“, berichtete Bürgermeister Max Singer (ÜW) nach einem Gespräch mit dem Investor. In der anschließenden Diskussion sprach sich Peter Menhofer (ÜW) klar für den neuen Weg aus: „Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat die Gemeinde weniger finanzielles Risiko.“ Zudem sei man seiner Meinung nach mit diesem Verfahren sogar schneller bei dem Modell, das gewünscht sei.

Auch Martin Kolb (CSU) betonte: „Die Absicht ist, dass wir zu einer Lösung kommen, doch die Sicherheit für die Gemeinde ist wichtig.“ Er sprach sich dafür aus, mit dem jetzigen Beschluss auch ein deutliches Signal an den Vorhabenträger zu senden, dass das Hotelprojekt weiter gewünscht ist. Konrad Schweiger (SPD/Parteifreie) sah ebenfalls Vorteile im Wechsel: Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan bilden dieser zusammen mit dem Erschließungsplan und dem Durchführungsvertrag eine vom Landratsamt im Rahmen der Bauantragsgenehmigung geprüfte Einheit, während ein Vertrag im Angebotsbebauungsplan unter Umständen nur privatrechtlich eingeklagt werden könne. Zwei Gemeinderatsmitglieder sprachen sich gegen den Wechsel aus: Sepp Rauscher (CSU) äußerte Vertrauen in den Bauwerber, dass dieser das Vorhaben im Sinne der bisherigen Planungen umsetzen werde. Gerhard Mair (CSU) sah auch im Angebotsbebauungsplan ausreichende Sicherungsmöglichkeiten für die Gemeinde.

Änderung mit
zwei Gegenstimmen

Mit den Gegenstimmen von Rauscher und Mair beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, das bisherige Verfahren einzustellen. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass der Gemeinderat weiterhin hinter dem Projekt steht. Nach Einschätzung des Gremiums ist die Durchführung des Vorhabens jedoch nur im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag rechtssicher umsetzbar. Damit könne gewährleistet werden, dass das Projekt entsprechend den bisherigen Planungen realisiert wird.

Dem Vorhabenträger wurde empfohlen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Erst dann kann das Verfahren weitergeführt werden. Die bisherigen Planungserkenntnisse und -leistungen sollen dabei ins neue Verfahren übernommen oder angepasst werden.

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