Ostermünchen – Das Projekt Ostermünchen-Mitte stand erneut auf der Agenda des Tuntenhausener Gemeinderates. Diesmal ging es um die Weiterführung des Projekts ohne eine Konzeptvergabe. Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation ist auch in Ostermünchen beziehungsweise der Gemeinde Tuntenhausen angekommen. Dort ist die Gemeinde Eigentümerin mehrerer Grundstücke in der Ortsmitte von Ostermünchen mit einer Fläche von rund 10000 Quadratmetern.
Im Jahr 2022 wurde das Plangebiet im Wege einer Konzeptvergabe ausgelobt. Die in der Konzeptvergabe niedergelegte Bebauung sollte durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entwickelt werden. Aber: „Schon damals gab es nur einen Bewerber“, betonte Bürgermeister Georg Weigl, die Rede ist von der Quest Baukultur GmbH – heute Max von Bredow Baukultur Ostermünchen GmbH.
Im Zuge der ganzen Planungen hat sich für die Vorhabenträgerin Max von Bredow Baukultur herausgestellt, dass eine wirtschaftliche Umsetzung des in der Konzeptvergabe niedergelegten Planes nicht möglich sein wird. Nach Aussage von Weigl kann die Vorhabenträgerin nur einen Teilbereich der Flächen entwickeln und bebauen. „Durch die aktuelle wirtschaftliche Lage können wir auch nicht damit rechnen, dass ein anderer Investor hier einspringt“, erklärte Weigl. Deshalb schlug die Verwaltung vor, von der ausgelobten Konzeptvergabe Abstand zu nehmen. Einstimmig stand der Gemeinderat dann hinter dieser Entscheidung.
Nächster Tagesordnungspunkt, ebenfalls die Ostermünchner Mitte betreffend, war dann die Ausschreibung der Vergabe einer Teilfläche aus diesen besagten Grundstücken. Eine Teilfläche von 6335 Quadratmetern (Teilbereich B – der untere Teil des Areals) soll nun mit entsprechender Bauverpflichtung veräußert werden. Dieses Areal kann am freien Markt für die Errichtung von vier Wohngebäuden mit Wohnungen, auch vergünstigt für Einheimische, veräußert werden. Aus dem Verkaufserlös soll teilweise die Bebauung im Teilbereich A mitfinanziert werden.
Teilbereich A (oberer Teil, am Niedergartenweg) verbleibt im Eigentum der Gemeinde. „Dort sollen nach wie vor Arztpraxis, Apotheke, Tagespflege, betreutes Wohnen und ein Dorfladen entstehen“, verkündete Bürgermeister Weigl. Die dort genehmigte Bebauung soll dann aber von der Gemeinde oder einen beauftragten Dritten umgesetzt werden. Auch hiermit zeigte sich der Gemeinderat einstimmig einverstanden. Die Verwaltung wird nun beauftragt, die Grundstücksteilfläche auf der gemeindlichen Homepage auszuschreiben. Alle weiteren notwendigen Ausschreibungsvoraussetzungen können durch den Bürgermeister in Abstimmung mit einem Rechtsanwalt festgelegt werden.
Nächster Tagesordnungspunkt, wiederum die Ostermünchner Mitte betreffend, war dann die Änderung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in ein Angebotsbebauungsplanverfahren. Da die Ausführung des Vorhabens über einen Vorhabenträger nicht mehr weiterverfolgt werden kann, wird die Gemeinde den Teilbereich A selbst entwickeln, den Teilbereich B ein neuer privater Immobilienentwickler.
Aber: Da diese beiden Teilbereiche funktional und infrastrukturell in der Erschließung, Wegebeziehung et cetera, miteinander verflochten sind, kann die Entwicklung nicht getrennt voneinander erfolgen. „Damit ist die Umsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht mehr möglich“, erklärte Weigl. Deshalb soll das Verfahren in einen Angebotsbebauungsplan überführt werden. Die Verpflichtungen, die ursprünglich im Durchführungsvertrag vorgesehen waren, sollen jetzt in einen städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Immobilienentwickler überführt und festgezurrt werden. Dadurch ist eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Auch hier war der Gemeinderat einstimmig dafür. Die Verwaltung wird jetzt auch hier die Grundstücksteilfläche auf der gemeindlichen Homepage ausschreiben. Alle weiteren notwendigen Ausschreibungsvoraussetzungen können durch den Bürgermeister in Abstimmung mit Rechtsanwalt Beisse festgelegt werden.