Bruckmühl – Auch im Jahr 2025 kann die Jugendarbeit in den Vereinen oder Organisationen vom Markt Bruckmühl finanziell unterstützt werden.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26. Oktober 2023 wurde ein Haushaltsansatz für die Jugendstiftung in Höhe von 45000 Euro beschlossen sowie eine Vereinspauschale in Höhe von 200 Euro pro Verein. Anfang April wurden bereits alle Vereine, die vergangenes Jahr bei der Jugendförderung teilgenommen haben, persönlich angeschrieben und auf die Jugendförderung hingewiesen.
Allen Vereinen, die 2025 neu hinzugekommen sind beziehungsweise vergangenes Jahr nicht an der Jugendförderung teilgenommen haben, wird hiermit die Möglichkeit an der Teilnahme der Jugendförderung gegeben. Hierbei sind folgende Förderrichtlinien zwingend zu beachten: Es können ausschließlich Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, die vor dem 1. Juli 2019 und nach dem 30. Juni 2007 geboren sind (sechs bis 18 Jahre).
Es werden grundsätzlich nur Vereine und Organisationen anerkannt, die ihren Sitz im Gemeindegebiet Bruckmühl haben. Ausnahmen sind allenfalls denkbar, wenn zwar der Sitz außerhalb Bruckmühls ist, die Vereinstätigkeiten jedoch zu einem großen Teil in Bruckmühl stattfinden. Bei auswärtigen Vereinen werden jedoch nur Bruckmühler Kinder und Jugendliche anerkannt.
Die Jugendförderung ist in erster Linie für Kinder und Jugendliche aus dem Marktgemeindebereich gedacht. Auswärtige Mitglieder können nur bis zu 30 Prozent der Bruckmühler Jugendlichen anerkannt werden. Es werden nur Kinder und Jugendliche anerkannt, die einem Verein auf Dauer angehören. Diejenigen, die nur an Zeltlagern, Schwimmkursen und ähnlichen Maßnahmen teilnehmen, können nicht gefördert werden.
Bei den Kirchen werden Ministranten, Firmlinge und Konfirmanden anerkannt. Chöre werden als „Sparten“ der Kirche angesehen. Die Vereine müssen bis spätestens 30. Juni eine Auflistung der Kinder und Jugendlichen ihres Vereins oder Organisation unter Beachtung der genannten Förderrichtlinien einreichen. Sie muss Angaben zu Namen, Geburtsdatum und Anschrift enthalten.
Ebenso bittet der Markt Bruckmühl um einen kurzen Tätigkeitsbericht über die Jugendarbeit im Jahr 2023 beziehungsweise im ersten Halbjahr 2024 sowie um die Mitteilung der Bankverbindung. Der Abgabetermin 30. Juni muss unbedingt eingehalten werden, da später eingehende Meldungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Der Antrag auf Jugendförderung kann direkt an den Markt Bruckmühl, Kämmerei, Gewerbepark BWB 13 gerichtet werden. Offene Fragen rund um den Antrag beantwortet Brigitte Steuer entweder telefonisch unter 08062/59305 oder per E-Mail unter schueler-jugend@bruckmuehl.de.