Nach Änderungen der Bayerischen Bauordnung

von Redaktion

Gemeinderat Rott lässt neue Satzungen entwerfen – Regelungen für Stellplätze, Dachgeschosse und Spielplätze

Rott – Am 10. Dezember 2024 hat der Bayerische Landtag das erste und das zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Beide Gesetze enthalten Änderungen der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025 mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2025.

In der jüngsten Sitzung stellte Peter Pertl vom Bauamt dem Gemeinderat die wichtigsten Änderungen vor. Was vom Freistaat als Erleichterungen gepriesen wurde, bedeutet erstmal für die Gemeinde viel Arbeit.

Die staatlich festgelegte Stellplatzpflicht entfällt. Die Gemeinden werden jedoch ermächtigt, mit einer Stellplatzsatzung eine Stellplatzpflicht zu schaffen. In der Stellplatzsatzung darf jedoch die maximale Anzahl von zwei Kfz-Stellplätzen nicht überschritten werden. In der derzeit gültigen gemeindlichen Stellplatzsatzung werden bei Wohneinheiten bis 50 Quadratmeter ein Stellplatz, bei Wohneinheiten bis 120 Quadratmeter zwei Stellplätze und bei Wohneinheiten über 120 Quadratmeter drei Stellplätze gefordert. Die Forderung von drei Stellplätzen ist ab dem 1. Oktober nichtig. Die Folge wird sein, dass immer mehr auf das Parken an Straßen ausweichen müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass ab dem 1. Oktober eine zusätzliche Stellplatzpflicht bei Dachgeschossausbauten sowie Gebäudeaufstockungen um ein Stockwerk entfällt. Vom Bayerischen Gemeindetag wurde eine Mustersatzung erstellt. In der könnte auch die Beschaffenheit der Stellplätze festgelegt werden, wie zum Beispiel ein versickerungsfähiger Untergrund, um die versiegelten Flächen einzudämmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen erforderlichen Stellplatz durch einen Betrag abzulösen. Bis jetzt lag der Ablösebetrag bei 6000 Euro.

Die Verwaltung schlägt hier einen flexiblen Ablösebetrag vor, der sich aus den Herstellungskosten für die Errichtung eines Stellplatzes und dem aktuellen Bodenrichtwert des Baugrundstücks zusammensetzt. Der Bodenrichtwert wird alle zwei Jahre neu ermittelt. Der Ablösebetrag für einen Stellplatz sollte zukünftig vom Gemeinderat beschlussmäßig festgelegt und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Bei dieser Vorgehensweise ist für die Änderung des Ablösebetrages eine Satzungsänderung nicht mehr erforderlich.

Seit dem 1. Januar ist bei bestehenden Gebäuden ein Dachgeschossausbau einschließlich der Errichtung von Dachgauben grundsätzlich verfahrensfrei, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert wird. Diese Baumaßnahmen sind der Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn in Textform anzuzeigen. Derartige Bauvorhaben können auch dann verfahrensfrei errichtet werden, wenn in einem Bebauungsplan entgegenstehende Festsetzungen bestehen, die aus ortsgestalterischen Gesichtspunkten festgesetzt wurden.

Der Dachgeschossausbau für Gewerbezwecke ist weiterhin genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht beim Einbau von Quergiebeln ist mit dieser Ausnahmegenehmigung nicht entfallen. Peter Pertl weißt darauf hin, dass es in der Praxis zu Problemen kommen kann, weil von Bauherren nicht zwischen Dachgauben und Quergiebeln unterschieden wird.

Bisher musste bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein Kinderspielplatz angelegt werden. Mit der Gesetzesänderung wurde diese staatliche Verpflichtung ersatzlos gestrichen. Jedoch wurde den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, eine Spielplatzsatzung zu erlassen, mit der die Bauherren verpflichtet werden, beim Bau von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen einen Kinderspielplatz zu errichten. Auch ein nötiger Spielplatz kann abgelöst werden. Darüber soll sich erstmal das Bauamt Gedanken machen und einen möglichen Betrag vorschlagen. Auf Peter Pertl vom Bauamt kommt nun die Aufgabe zu, eine Stellplatzsatzung und eine Spielplatzsatzung zu entwerfen, die der Gemeinderat dann beschließen kann.

Wie Mathias Eggerl (CSU) bemerkte, könne eine Gemeinde ohne Satzung nicht eingreifen. Carola Kahles (RF) setzte sich dafür ein, dass dabei auch eine Satzung über Schotterrasen vorbereitet wird. Diese Steinwüsten in den Gärten seien insektenfeindlich, nicht schön und heizten die Luft nur zusätzlich auf. Auch Christoph Sewald (SPD) meinte, dass Rott noch eine ländliche Gemeinde sei, aber mittelfristig die Steingärten regeln muss.hri

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